Die Besoldung junger Professoren in Hessen ist verfassungswidrig niedrig.
Die Besoldung junger Professoren in Hessen ist verfassungswidrig niedrig. Diese Hochschullehrer haben Anspruch auf ein deutlich höheres Grundgehalt und ein einklagbares Recht auf Zahlung von Leistungszulagen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Demnach muss das Land die Professoren-Besoldung bis Januar 2013 reformieren. Das Urteil betrifft auch einige weitere Bundesländer mit einer vergleichbar niedrigen Besoldung. (Az: 2 BvL 4/10)