Besoldung

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Alkohol

Gericht: Keine höhere Besoldung für Lehrer durch Cocktailkurse

Ein Realschullehrer hat einem Gerichtsurteil zufolge keinen Anspruch auf eine höhere Besoldung wegen früherer Tätigkeiten als Anbieter von Cocktailkursen. Wie das Verwaltungsgericht Aachen am Montag mitteilte, ist das Anbieten von Cocktailkursen mit der Tätigkeit eines Lehrers besoldungsrechtlich nicht vergleichbar. Der Lehrer hatte durch die Tätigkeit eine Einstufung in eine höhere Erfahrungsstufe und damit eine höhere Besoldung angestrebt.
Tafel in Grundschule

Bundesverwaltungsgericht: Kein Verweis für Lehrerin nach Buchungsfehler bei Bezügen

Beamte müssen bei großen beruflichen Veränderungen die Höhe ihrer Besoldung prüfen. Tun sie das nicht, kann das aber nur dann disziplinarrechtlich geahndet werden, wenn sie vorsätzlich handeln, wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig erklärte. Es gab einer Lehrerin aus Schleswig-Holstein Recht. (Az. 2 C 3.24)