Nordrhein-Westfalen will seine Professoren künftig nach Leistung bezahlen. "Die zukünftige Besoldung der Hochschullehrer wird damit auf eine völlig neue Grundlage gestellt", berichtete die Düsseldorfer Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft am Mittwoch.
Grundgehalt plus X
Richtete sich die Bezahlung der Professorinnen und Professoren im bevölkerungsreichsten Bundesland bisher vor allem am Dienstalter aus, so sollen ab dem 1.Januar nach einer vom Landeskabinett beschlossenen Neuregelung die neu berufenen Professoren nach Leistung bezahlt werden. Entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung erhielten die Hochschullehrer künftig Grundgehälter. Dazu kämen dann individuelle, variable Gehaltsbestandteile, die sich unter anderem aus der Bewertung von Leistung in Lehre und Forschung oder der Studienbetreuung zusammensetzten.
Die Besoldungsreform ermögliche es flexibler als bisher, internationale Top-Wissenschaftler in Nordrhein-Westfalen zu halten oder ins Land zu holen. Denn die Neuregelung weite "den finanziellen Spielraum zur Gewinnung von Spitzenkräften aus", betonte Kraft.