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Justitia

Gericht: Näherungsverbot auch Monate nach häuslicher Gewalt noch durchsetzbar

Ein Näherungs- und Betretungsverbot gegen einen gewalttätigen Partner kann einem Gerichtsbeschluss zufolge auch dann verhängt werden, wenn Gewalttaten schon mehrere Monate zurückliegen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, wie es am Montag mitteilte. Damit entschied das OLG anders als das zuständige Amtsgericht, das den Antrag einer Frau mit Hinweis auf die länger zurückliegenden Vorfälle zurückgewiesen hatte.