Das Landgericht Hamburg hat eine ursprünglich wegen Mordversuchs an ihrer Tochter schuldig gesprochene Krankenschwester wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt - zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Entgegen der Kammer der Vorinstanz hätten die Richter in ihrem Urteil vom Dienstag bei der 37 Jahre alten Angeklagten keinen bedingten Tötungsvorsatz erkannt, sagte ein Gerichtssprecher.