Landgericht Zum Schlafen neben Opfer gelegt? Totschlagprozess gestartet

Angeklagt ist der Mann unter anderem wegen Totschlags. (Symbolbild) Foto: Patrick Pleul/dpa
Angeklagt ist der Mann unter anderem wegen Totschlags. (Symbolbild) Foto
© Patrick Pleul/dpa
Im Frühjahr 2025 trinken zwei Männer zunächst gemeinsam Alkohol. Dann kommt es zum Streit, am Abend ist einer der beiden tot. Was sagt der Angeklagte zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft?

In einer Gemeinschaftsunterkunft im Main-Taunus-Kreis soll ein heute 38-Jähriger einen Mann tödlich verletzt und sich dann neben sein Opfer ins Bett zum Schlafen gelegt haben. Gestorben sei das Opfer an einer Blutung im Gehirn, las der Staatsanwalt im Frankfurter Landgericht aus der Anklage vor, in der dem Mann Totschlag und Körperverletzung vorgeworfen wird. Bei dem 41-jährigen Opfer handelte es sich um den Ehemann der Ex-Freundin des Angeklagten, das Ehepaar lebte getrennt. 

Die beiden Männer sollen am Morgen des 9. Mai 2025 in der kleinen Wohnung der Frau in der Unterkunft in Hofheim-Wallau zusammengetroffen sein. Wenige Wochen zuvor soll der Angeklagte die Frau unter anderem gewürgt haben, als diese die Beziehung beenden wollte. Aus Angst bat sie daher der Anklage zufolge am 9. Mai ihren Ehemann, sicherheitshalber bei ihr zu bleiben. 

Würgen, Schläge, Tritte

Zunächst sollen die beiden aus der Ukraine stammenden Männer Alkohol getrunken haben, bevor sie in Streit gerieten. Der Angeklagte soll den 41-Jährigen im Laufe des Vormittags gewürgt, geschlagen und dem am Boden liegenden Mann ins Gesicht getreten haben.

Der verletzte 41-Jährige ging den Angaben zufolge in der Wohnung ins Bett, der mutmaßliche Täter legte sich neben ihn und schlief ein. Am Mittag habe die Frau bemerkt, dass ihr Ehemann bewusstlos sei und ihm Blut aus dem Mund rinne, erklärte der Staatsanwalt. Sie habe jedoch nicht den Notruf alarmiert - gegen sie läuft daher noch ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung. 

Leiche gefilmt?

Am Abend soll die Frau dann den Tod des Mannes festgestellt haben, dieser war laut Anklage an einer Blutung im Gehirn gestorben. Der mutmaßliche Täter soll von dem Toten noch ein Video aufgenommen und dann die Wohnung verlassen haben. Er wurde vor dem Haus festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. 

"Ich habe ihn nicht getötet", hieß es im Gericht in einer Erklärung des Angeklagten, die von seinem Rechtsanwalt vorgelesen wurde. Der später gestorbene 41-Jährige habe viel Wodka getrunken und sei schließlich zu Boden gegangen. Als dieser später im Bett bewusstlos geworden sei, habe sein Mandant ihm eine Ohrfeige gegeben, um ihn aufzuwecken - ansonsten sei er nicht handgreiflich geworden.

Polizeibekannt 

Laut einer früheren Mitteilung der Ermittlungsbehörden war der Angeklagte bereits zuvor wegen Gewaltdelikten polizeibekannt gewesen. Beide Männer lebten seit Anfang 2023 in Deutschland.

Nach der bisherigen Planung soll Ende März ein Urteil verkündet werden.

dpa