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Bergkamen Kein Fremdverschulden bei Tod eines Siebenjährigen

In einem Park in Bergkamen ist am Sonntag ein sieben Jahre alter Junge gestorben - die Polizei geht von einem natürlichen Tod aufgrund einer Vorerkrankung aus. Es hätten sich bei einer Obduktion keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Dortmund am Montag mit.