Bundesverfassungsgericht
Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Gabriele Britz (l-r), Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und Reinhard Gaier, stehen am 14.04.2015 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht verhandelt in Sachen Betreuungsgeld. 

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Vö...

Mehr anzeigen

Artikel zu: Bundesverfassungsgericht

Bundeswehrsoldaten bei einer Übung

Wehrfähige müssen Reisen nicht mehr genehmigen lassen - weiter Kritik an Gesetz

Männer im wehrfähigen Alter brauchen keine Genehmigung mehr, wenn sie ins Ausland reisen wollen. Das Bundesverteidigungsministerium stellte klar, dass eine Ausnahmeregelung im Wehrdienstgesetz zur Regel gemacht wird, wonach "Anträge auf Auslandsaufenthalt nicht gestellt werden müssen" - solange der Wehrdienst freiwillig bleibt. Scharfe Kritik an der Ausgestaltung des Gesetzes übte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. 
Für die Kunstfreiheit wurde in Berlin schon 2019 demonstriert. (Archivbild) Foto: Annette Riedl/dpa

Freiheit und Grenzen Was darf die Kunst?

Kulturstaatsminister Weimer hat mit dem Ausschluss dreier Buchläden von einer Preisverleihung empörte Reaktionen ausgelöst. Aber die Debatte geht tiefer: Ist die Freiheit der Kunst in Gefahr?

Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Es sitzt in Karlsruhe und ist von einem befriedeten Bezirk umgeben. Es nahm seine Arbeit erst 1951, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes auf. Es hat bisher mehr als 150.000 Verfassungsbeschwerden entschieden, von denen nur 2,5 Prozent erfolgreich waren. Seine Entscheidungen binden die Verfassungsorgane von Bund und Ländern, alle Gerichte und Behörden der Republik. Wird ein Gesetz von Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt, ist es nichtig und muss neu geregelt werden. Zuletzt geschehen bei den Auseinandersetzungen über Lebenspartnerschaften unter Homosexuellen.