Parteien Bei Gerichtsentscheid: Ostbeauftragte für AfD-Verbotsantrag

Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einstufung der AfD als extremistisch bestätigen, erwartet Ostbeauftragte Elisabeth Kaise
Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einstufung der AfD als extremistisch bestätigen, erwartet Ostbeauftragte Elisabeth Kaiser, dass die Länder aktiv werden und einen Verbotsantrag stellen. (Archivbild) Foto
© Lilli Förter/dpa
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextrem eingestuft. Die Partei klagt dagegen. Sollte die Klage scheitern, hat die Ostbeauftragte eine klare Erwartung an die Länder.

In der Debatte um ein mögliches Verbot der AfD sieht die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), die Bundesländer in besonderer Verantwortung. Sollte die Einstufung der Gesamtpartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem vor Gericht Bestand haben, müssten die Länder aus ihrer Sicht Konsequenzen ziehen. "Sollte das Gericht die Einstufung des Verfassungsschutzes bestätigen, dann erwarte ich von den Ländern, dass sie aktiv werden, damit es zu einem Verbotsantrag kommt", sagte Kaiser der Deutschen Presse-Agentur. 

Ihre Forderung richtet sie insbesondere an die Bundesländer, in denen die Sozialdemokraten mitregieren. Die Beschlusslage ihrer Partei sei in diesem Punkt eindeutig, sagte Kaiser. "Es hilft, dass inzwischen auch in den westdeutschen Bundesländern die AfD zunehmend als Bedrohung erkannt wird."

Parteitagsbeschluss der SPD

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im vergangenen Frühjahr bundesweit als gesichert extremistischen eingestuft. Die AfD klagt gegen diese Einstufung vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die Bewertungen einzelner AfD-Landesverbände durch einzelnen Landes-Verfassungsschutzbehörden ist von diesem Rechtsstreit nicht berührt. Der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz bereits seit Jahren als erwiesen rechtsextrem eingestuft.

Die SPD hatte sich auf einem Bundesparteitag im Sommer für die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. "Es ist unsere historische Aufgabe, die wieder aus den Parlamenten herauszukriegen", hatte der SPD-Bundesvorsitzende Lars Klingbeil damals gesagt. "Wir haben aus geschichtlicher Erfahrung eine Verfassung, die die Instrumente vorsieht."

Gerichte sollen entscheiden

Kaiser sagte, bei dieser Forderung gelte es zu betonen, dass ihre Partei mit dem entsprechenden Parteitagsbeschluss kein AfD-Verbot fordere. "Es ist ein gängiges Missverständnis, dass die SPD die AfD verbieten will", sagte sie. "Was wir wirklich wollen ist, dass Gerichte darüber entscheiden, darüber, ob die AfD verboten werden muss oder nicht." Für eine solche Entscheidung müsse aber erst einmal ein Antrag auf Prüfung beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden.

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Für ein Parteiverbotsverfahren gibt es in Deutschland hohe Hürden. Nur der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung können beantragen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befasst, ob eine bundesweit tätige Partei verboten werden soll oder nicht. Die Entscheidung darüber, ob es zu einem Verbot käme oder nicht, läge dann alleine bei diesem Gericht.

Auch Maier für Einleitung eines Verbotsverfahrens

Auch Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat sich in der Vergangenheit immer wieder für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen – anders als andere Länderminister oder -senatoren in Deutschland. Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) beispielsweise hatte jüngst gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" vor einem solchen Verfahren gewarnt, da es keine eindeutigen Erfolgsaussichten habe. "Anders sieht es aus meiner Sicht beim thüringischen Landesverband aus. Insofern plädiere ich für einen entsprechenden Antrag der Thüringer Landesregierung im Bundesrat, damit dieser als Verfassungsorgan einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen kann", hatte sie gesagt.

In der Debatte wird immer wieder auch diskutiert, statt der gesamten AfD einzelne Landesverbände der Partei zu verbieten.

dpa