Nach Gerichtsurteil
AfD darf vorerst nicht als Verdachtsfall eingestuft werden – Partei spricht von "Klatsche" für den Geheimdienst
Gute Nachrichten für die AfD: Nach einem Urteil des Verwaltungsgericht Köln darf die Partei vom Verfassungsschutz vorerst nicht als rechtsextremer Verdachtsfall eingeordnet und so behandelt werden. Die Parteispitze zeigte sich erfreut.