Verfassungsschutz in Niedersachsen stuft AfD zu Beobachtungsobjekt hoch

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Der Verfassungsschutz in Niedersachsen hat die AfD zum "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" hochgestuft und wird deren Landesverband schärfer unter die Lupe nehmen. Den Erkenntnissen der Behörde zufolge sei dieser "eindeutig" dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zuzuordnen, erklärte Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) am Dienstag in Hannover. Die Bewertung entspricht laut einer Ministeriumssprecherin allerdings nicht der Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Der AfD-Landesverband kündigte rechtliche Schritte an.

In Niedersachsen wird die AfD vom Landesverfassungsschutz seit Mai 2022 als sogenannter Verdachtsfall eingestuft, im Mai 2004 wurde dies um weiter zwei Jahre verlängert. Eine weitere Verlängerung ist dem Landesinnenministerium zufolge gesetzlich nicht möglich. Daher sei zwischen der Hochstufung zum "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" und der Einstellung der Beobachtung zu entscheiden gewesen.

Eine rechtsextremistische Ideologie sei innerhalb der AfD in Bund wie Land inzwischen "Konsens", fasste das Innenministerium in Hannover die Ergebnisse der Beobachtung zusammen. Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril erklärte: "Insgesamt gewinnen die extremistischen Kräfte innerhalb der AfD bundesweit an Einfluss." Auch wenn sich die Partei in Niedersachsen öffentlich stellenweise um gemäßigteres Auftreten bemühe, gebe es dort keine Distanzierung von extremistischen Kräften.

Der AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde sprach dagegen von politischem Kalkül. Seine Partei weise die von der Landesregierung vorgebrachte "Anschuldigung" auf das Schärfste zurück. "Die Klage gegen diese empörende Entscheidung geht heute noch raus", erklärte er in Hannover.

Bundesweit sind bereits die Landesverbände der AfD in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Mutterpartei auf Bundesebene im Mai vergangenen Jahres zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hoch. Weil die AfD klagte, lässt die Behörde die Einstufung bis zur juristischen Klärung vorerst ruhen. Im Bund wird die AfD deshalb vorerst weiter als Verdachtsfall behandelt.

Die Neueinstufung begründet der Verfassungsschutz in Niedersachsen unter anderem damit, dass auch der Landesverband einem von der AfD insgesamt vertretenen "ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis" als "Kernelement einer völkisch-nationalistischen Ideologie" anhängt.

Außerdem betreibe die AfD in Niedersachsen "die Verächtlichmachung und Diffamierung des demokratischen Rechtsstaates" sowie eine mit dem Grundgesetz unvereinbare "pauschale Abwertung von Menschengruppen" durch Migranten-, Fremden- und Queerfeindlichkeit, erklärte das Innenministerium. Inzwischen offiziell aufgelöste extremistische Teilorganisationen der AfD wie der sogenannte Flügel und die Junge Alternative seien personell in den Parteistrukturen aufgegangen.

In der Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren forderte Behrens am Dienstag ein abgestimmtes Vorgehen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Ein nur auf Initiative einzelner Bundesländer über den Bundesrat gestartetes Verbotsverfahren sei "nicht zielführend", mahnte die Innenministerin. Alle demokratischen Parteien und der Bundesinnenminister müssten die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und die künftig noch erwarteten Gerichtsentscheidungen " sorgfältig und vor allem ergebnisoffen" analysieren, fügte die Ministerin an.

Über ein etwaiges AfD-Verbotsverfahren wird bereits seit Jahren immer wieder kontrovers diskutiert. Die rechtlichen Hürden für ein Verbot sind sehr hoch, außerdem gelten die politischen Folgen als schwer kalkulierbar. Auf Bundesebene liegt die AfD in Umfragen aktuell in etwa gleichauf mit der Union aus CDU und CSU bei Zustimmungswerten um 25 Prozent. Ein Parteiverbot aussprechen darf in Deutschland allein das Bundesverfassungsgericht nach einem entsprechenden Prüfverfahren.

Die Grünen im Bundestag forderte als Reaktion auf die Hochstufung der AfD in Niedersachsen eine gemeinsame Verbotsantragsprüfung von Bund und Ländern. Auch westdeutsche Landesverbände der AfD verfolgten "eine Agenda, die mit den Grundwerten unserer Verfassung nicht vereinbar ist", sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, der "Rheinischen Post".

Nach Angaben des Landesinnenministeriums sind mit der Hochstufung zum "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" in Niedersachsen sind nach Angaben des Landesinnenministeriums "auch eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen" verbunden. Die Vorgaben dazu seien im Landesverfassungsschutzgesetz festgelegt. Alle seien "erfüllt".

Behrens kündigte außerdem Maßnahmen mit Blick auf Waffenvergabe und die Beschäftigung im öffentlichen Dienst und in sicherheitsrelevanten Bereichen an. "Wir müssen Extremisten entlarven, wir müssen sie entwaffnen und wir müssen sie aus dem öffentlichen Dienst entlassen", teilte sie mit. Es gelte jetzt, "jeden Einzelfall genau zu prüfen".

AFP