Steuererklärung Das große Steuer-ABC: Das können Sie alles von der Steuer absetzen

Steuererklärung 2017: Sie können sich etliche Ausgaben vom Finanzamt zurückholen
Steuererklärung 2017: Sie können sich etliche Ausgaben vom Finanzamt zurückholen.
Die Steuererklärung steht an: Die Altersvorsorge und beruflich nötige Umzüge lassen sich besser absetzen. Im großen ABC der Steuererklärung erklärt der stern die wichtigsten Posten.

Abgabefristen

Der bisherige Stichtag 31. Mai verschiebt sich ab 2019 um zwei Monate nach hinten. Wer seine Steuererklärung für 2018 selbst macht, hat also bis zum 31. Juli Zeit, die Erklärung beim Finanzamt einzureichen. Die verlängerte Abgabefrist gilt dauerhaft. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein engagiert, hat ebenfalls zwei Monate mehr Zeit, seine Belege zusammenzusuchen. Statt wie bisher Ende des Jahres ist die Abgabefrist nun Ende Februar des Folgejahres - für die Steuererklärung 2018 also erst am 29. Februar 2020.

Aber Vorsicht: Steuerpflichtige, die die Frist versäumen und keine Fristverlängerung beantragt haben, sollen ab 2019 automatisch mit einem Verspätungszuschlag belegt werden.

Die passende Software für die Steuererklärung 2018 gibt es hier.

Altersvorsorge

Aufwendungen für die Altersvorsorge sind absetzbar. Dazu gehören etwa Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse oder zu Versorgungswerken. Es gilt ein Höchstbetrag von 23.712 Euro. Für 2017 erkennt das Finanzamt nur 84 Prozent der Aufwendungen an; 2018 sind es 86 Prozent.

Arbeitszimmer

Steuerzahler dürfen das Finanzamt nur dann an den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beteiligen, wenn der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Ein nur zeitweise für die Arbeit genutzter Raum wird steuerlich nicht anerkannt, stellte der Bundesfinanzhof in einer Grundsatzentscheidung klar.

Arbeitnehmer, die nicht überwiegend daheim arbeiten, für deren Tätigkeiten aber kein anderer Platz zur Verfügung steht - beispielsweise Lehrer oder Außendienstmitarbeiter - können bis zu 1250 Euro absetzen. Dies sollten sie sich vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen, das erleichtert den Umgang mit dem Finanzamt. Mehr Infos dazu finden Sie hier

Auslandsstudium

Wenn ihr Kind außerhalb Europas studiert, sollte es in jedem Fall seinen Erstwohnsitz bei den Eltern behalten oder wieder anmelden - Eltern haben dann weiterhin Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge. 

Beerdigung

Ausgaben für eine Beerdigung - also für das Begräbnis selbst, Grabstein, Grabstätte, Blumenschmuck etc. - können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, soweit sie den Wert des Erbes übersteigen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Belege

Künftig müssen mit der Steuererklärung keine Belege mehr eingereicht werden. Das Finanzamt kann diese aber einfordern. Also besser Quittungen und Co. aufheben. Tipp: Wenn Sie ungewöhnliche Belastungen haben, reichen Sie die Belege freiwillig ein. Das spart Zeit.  

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kg/bak