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Steuer-Stichtag 31. Mai Steuererklärung 2018 - so verlängern Sie die Frist für die Abgabe beim Finanzamt

Vielen bleibt nur noch bis zum 31. Mai Zeit, die Steuererklärung abzugeben. Wer beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen muss und wer seine Steuererklärung später abgeben kann,  erfahren Sie hier.

Die Zeit läuft: Bis zum 31. Mai müssen viele Bürger ihre Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Von dieser Deadline entbunden ist, wer einen Steuerberater hat. Der Grund: Steuerberater können nicht nur bis zum Mai eines Jahres arbeiten und haben deswegen bis zum Ende des Jahres Zeit, die nötigen Papiere beim Finanzamt abzugeben. Gleiches gilt, wenn die Hilfe eines Lohnsteuervereins in Anspruch genommen wird. Wer aber ohne Steuerberater den Termin Ende Mai verschludert, dem drohen Konsequenzen - es sei denn, man reicht rechtzeitig einen Antrag zur Fristverlängerung ein.

Eine praktische Software, die Ihnen bei der Steuererklärung 2018 hilft, finden Sie zum Beispiel hier.

Per Brief, Fax, E-Mail oder Telefon

Falls Sie den Antrag nicht stellen, erhalten Sie einige Zeit nach dem Verstreichen der Frist ein Mahnschreiben vom Finanzamt, in dem Sie aufgefordert werden, die Erklärung nachzureichen. In diesem Schreiben legt das Finanzamt den Termin selbst fest. Lassen Sie auch dieses Datum tatenlos verstreichen, erhalten Sie in der Regel direkt den Steuerbescheid. Der Steuerbeamte nimmt dann eine Schätzung Ihres Einkommens vor. Wenn Sie sich danach immer noch nicht rühren, fährt das Finanzamt die harte Tour: Ist die vierwöchige Einspruchsfrist verstrichen, steht damit die zu zahlende Steuer fest. Falls Sie dann plötzlich doch noch höhere Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen wollen, können Sie nur auf die Kulanz Ihres Sachbearbeiters hoffen. Säumige Steuerbürger müssen außerdem damit rechnen, dass ihnen das Finanzamt einen Verspätungszuschlag aufbrummt. Der kann sich schnell auf 100 bis 200 Euro belaufen.

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Es empfiehlt sich, die Fristverlängerung schriftlich einzureichen - per Brief oder Fax. Wenn Sie seit Jahren denselben Sachbearbeiter haben und seine Kontaktdaten kennen, können Sie allerdings auch problemlos per E-Mail anfragen oder ihn direkt anrufen. Der Name des zuständigen Sachbearbeiters lässt sich in der Regel leicht aus den Steuerbescheiden der Vorjahre entnehmen.

Die Gründe für eine Fristverlängerung können vielfältig sein: Eine große Arbeitsbelastung, eine schwere Krankheit, familiäre Gründe, ein längerer Auslandsaufenthalt und vieles mehr. Wenn Sie dem Finanzamt nachvollziehbar vermitteln können, warum Sie noch ein wenig Aufschub benötigen, ist die Behörde in der Regel sehr kulant. 

Wer seine Steuererklärung freiwillig abgeben kann

Was viele nicht wissen: Nicht nur mit dem Steuerberater an der Seite gilt das Datum 31. Mai nicht. Viele andere Steuerzahler können sich mit der Steuerklärung Zeit lassen, denn sie sind zur Abgabe nicht verpflichtet, sondern die Erklärung ist freiwillig. In den meisten Fällen macht die Abgabe aber trotzdem Sinn, denn auch bei einer freiwilligen Steuererklärung bekommt der Bürger oft noch Geld zurück.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hat in einer anschaulichen Grafik zusammengestellt, wer eine Steuererklärung einreichen muss. 

Für Arbeitnehmer gelten weitere, spezielle Regeln. Sie müssen die Steuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Der Arbeitslohn wurde nach Steuerklasse III oder V versteuert
  • Das Finanzamt hat Ihnen einen Freibetrag (zum Beispiel Behindertenfreibetrag) eingetragen
  • Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld waren höher als 410 Euro im Jahr
  • Sie wurden geschieden und haben im gleichen Jahr wieder geheiratet - oder Ihr Ex hat im gleichen Jahr wieder geheiratet
  • Sie haben von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten, der nicht pauschal versteuert wurde

Erfüllen Sie oder Ihr Ehepartner nur einen einzigen dieser Punkte, dann gilt für Sie auch weiterhin der 31. Mai als Abgabetermin.

Übrigens: Für freiwillige Steuererklärungen ist die Frist zur Abgabe wesentlich großzügiger - nämlich bis zu vier Kalender-Jahre.

Sehen Sie im Video: "GEZ, Steuererklärung, Daten: Das ändert sich im Mai 2018"

Änderungen im Mai 2018

Dieser Artikel enthält sogenannte Affiliate-Links. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

kg/bak/tav/dis

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