Eines ändert sich nie im deutschen Steuerrecht: Auch 2011 bleibt die Steuererklärung ein Formularwust - trotz der einen oder anderen Vereinfachung. Dennoch lohnt sich die Mühe, die Formblätter sorgsam auszufüllen: "Fast jeder hat im Jahr 2011 zu viel Steuern bezahlt", schreibt die Zeitschrift "Finanztest". Mal sind es berufsbedingte Kosten, die abgesetzt werden können, mal Einnahmeausfälle im Jahresverlauf, die die Steuerschuld mindern. Im Schnitt haben die Steuerzahler im vergangenen Jahr 882 Euro vom Finanzamt zurückerstattet bekommen, hat das statistische Bundesamt berechnet.
Künftig könnte es noch ein bisschen mehr werden: Die jüngsten Steuerpläne der Regierung sehen vor, die Steuertarife an die Inflation anzupassen. So soll bereits im Frühjahr 2012 eine Regelung kommen, die Minijobs bis 450 Euro im Monat steuerfrei stellt. Bisher war nur ein Verdienst bis 400 Euro von den Abgaben befreit. 2013 soll dann der steuerfreie Grundfreibetrag für alle von derzeit 8004 Euro auf 8130 Euro im Jahr steigen.
Rückwirkend für 2011 werden diese Neuerungen allerdings nicht gelten. stern.de sagt, welche Änderungen Sie bereits bei Ihrer Steuererklärung 2011 beachten müssen.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Rückwirkend geändert wurde die Pauschale für Werbungskosten: Der sogenannte Pauschbetrag ist von 920 Euro auf 1000 Euro gestiegen. Bis zu dieser Höhe müssen dem Finanzamt beruflich bedingte Ausgaben nicht mit Belegen nachgewiesen werden. Berufstätige können also in ihrer Einkommenssteuererklärung für 2011 pauschal 1000 Euro geltend machen. Werbungskosten über 1000 Euro können weiterhin nur abgesetzt werden, wenn sie mit Belegen nachgewiesen werden.
Kinderbetreuung
Bisher waren Kinderbetreuungskosten entweder Werbungskosten oder Sonderausgaben - je nachdem ob beide Elternteile arbeiten oder nur einer. Jetzt sind die Betreuungskosten grundsätzlich Sonderausgaben, komplizierte Nachweise entfallen. So wird künftig nicht mehr danach gefragt, ob die Kosten wegen Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern notwendig wurden. Die "Anlage Kind" der Steuererklärung wird dadurch um eine Seite kürzer. Alle Eltern können für 2011 zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten absetzen, höchstens aber 4000 Euro pro Kind.
Kinderfreibeträge
Eltern mit erwachsenen Kindern in Schul- und Berufsausbildung erhalten ab diesem Jahr Kindergeld - oder die entsprechenden Kinderfreibeträge - unabhängig vom Einkommen des Nachwuchses. Bisher wurden diese Erleichterungen nur gewährt, wenn die Einkünfte der Sprösslinge unter 8004 Euro im Jahr lagen. Da jedoch ohnehin nur ein Prozent diese Verdienstgrenze überschreitet, fragen künftig weder das Finanzamt noch die Familienkasse das Einkommen ab. Davon profitieren die Eltern ab 2012 - für die Steuererklärung 2011 gelten noch ein letztes Mal die alten Regelungen.
Pendlerpauschale
Wer für den Weg zur Arbeit unterschiedliche Verkehrsmittel benutzt, konnte bisher Tag für Tag nachweisen, wann er etwa Auto oder Bus gefahren ist - und jeweils die Kilometerpauschale oder die Ticketkosten absetzen. Jetzt wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht: Arbeitnehmer müssen entweder immer die Kilometerpauschale absetzen oder nur die Ticketkosten. Diese Regelung spart zwar Papierkram, der Steuervorteil dürfte sich dadurch aber reduzieren.
Freibetrag für Ehrenämter
2011 steigt der steuerliche Freibetrag für Ehrenämter: Für ehrenamtliche oder rechtliche Betreuer beispielsweise in der Jugendarbeit sind nun Aufwandsentschädigungen bis zu 2100 Euro von der Steuer befreit. Bislang wurden nur 500 Euro berücksichtigt. Wer einen Angehörigen zuhause pflegt, kann einen Pflegepauschbetrag absetzen, der sich nach der Pflegestufe richtet. 924 Euro können beispielsweise für die Pflegestufe III geltend gemacht werden.
Handwerkerleistungen
Handwerksarbeiten lassen sich weiterhin zu 20 Prozent, höchstens aber mit 1200 Euro im Jahr absetzen. Diese Regelung betrifft jedoch nur den Arbeitslohn und nicht die Materialkosten. Abgesetzt werden können kleinere Reparaturen im Haushalt sowie Modernisierungs- und Wartungskosten. Wird eine Modernisierung - beispielsweise eine Wärmedämmung - allerdings bereits öffentlich gefördert, sind die Kosten seit diesem Jahr nicht mehr absetzbar.
Arbeitszimmer
Bereits bei der Steuererklärung 2010 konnte das Arbeitszimmer wieder steuerlich abgesetzt werden. Jedoch gilt: Nur wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, können Kosten auch unbegrenzt abgesetzt werden. Arbeitnehmer, die einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen und vom Arbeitgeber keine Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen, können immerhin noch bis zu 1250 Euro geltend machen. Tipp: Auch wer während der Elternzeit oder einer Arbeitslosigkeit zuhause für den künftigen Job lernt kann die 1250 Euro als Werbungskosten absetzen.
Kranken- und Pflegeversicherung
Alle Beiträge zur Grundversorgung lassen sich seit 2010 in voller Höhe absetzen. Nur Arbeitnehmer, die die Summe von 1900 Euro damit nicht ausschöpfen, können noch weitere Versicherungen bis zu dieser Grenze absetzen. Für andere gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung um 1350 Euro auf 45.900 Euro. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird der Satz in den alten Bundesländern um 1200 Euro auf 67.200 Euro angehoben.
Private Altersvorsorge
Wer eine sogenannte Rürup-Rente anspart oder betriebliche Altersvorsorge betreibt, kann künftig einen größeren Teil seiner Beiträge von der Steuer absetzen. Für Riester-Sparer ändert sich nichts.