Wenn Strom und Heizung im Winter ausfallen, haben Mieter ein Recht auf Mietminderung. Auch dann, wenn der Vermieter für den Ausfall nichts kann. So funktioniert es.
Blackout in Berlin Heizung kaputt im Winter: Wann und wie darf ich die Miete mindern?
Bibbern in der eigenen Wohnung: Funktioniert die Heizung nicht, haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf Mietminderung
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