Blackout in Berlin
Heizung kaputt im Winter: Wann und wie darf ich die Miete mindern?

Bibbern in der eigenen Wohnung: Funktioniert die Heizung nicht, haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf Mietminderung
Bibbern in der eigenen Wohnung: Funktioniert die Heizung nicht, haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf Mietminderung
© ProfessionalStudioImages / Getty Images

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Wenn Strom und Heizung im Winter ausfallen, haben Mieter ein Recht auf Mietminderung. Auch dann, wenn der Vermieter für den Ausfall nichts kann. So funktioniert es.