Ein höherer Pauschbetrag, erleichterte Absetzbarkeit von Betreuungskosten und mehr Geld für Ehrenamtliche - bei der Steuererklärung 2011 profitieren viele Bürger von den Änderungen.
Auf der neu hinzugekommenen dritten Seite der Anlage Kind können Sie jetzt auf viel Platz Ausgaben für die Betreuung Ihres Kindes berücksichtigen lassen.
Rückwirkend zum 1. Januar 2006 wurde nun die Absetzbarkeit für die Kinderbetreuung geregelt: Die Aufwendungen können bis zu höchstens 4000 Euro je Kind und Jahr geltend gemacht werden - müssen aber belegt werden.
Teile des großen 25-Milliarden-Programms der Koalition sind im Bundestag verabschiedet worden. Wichtigster Punkt: Eltern können ab sofort die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich absetzen.
Ab welchem Betrag dürfen Eltern die Betreuungskosten für ihre Kinder absetzen? Über diese Frage hatten sich die Großkoalitionäre von Union und SPD zuletzt heftig gezankt. Jetzt haben sie eine Lösung gefunden.