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Schummeln bei der Steuererklärung Steuertricks mit schlechten Chancen

Auch für viele Angestellte lohnt sich die Steuererklärung. Doch Vorsicht: Schummler können schnell auffliegen
Auch für viele Angestellte lohnt sich die Steuererklärung. Doch Vorsicht: Schummler können schnell auffliegen
© Colourbox.de
Bei der Steuererklärung gerät so mancher in Versuchung, seine Schuld beim Fiskus zu drücken. Doch viele Tricks sind nicht nur rechtswidrig, sondern können auch schnell auffliegen. stern.de gibt Tipps, was man vermeiden sollte.

Wer nicht auf die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfe-Vereins oder eines Steuerberaters setzt, der muss seine Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgeben - oder einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Da gerät so mancher in Versuchung, seine Steuerschuld beim Fiskus noch schnell etwas zu drücken. Neben ganz legalen Schlupflöchern, nutzen viele Steuerzahler dafür Methoden, die nicht nur rechtswidrig sind, sondern auch schnell auffliegen können.

Auf diese Tricks achten Finanzbeamte besonders:

Fahrtkosten

Den Weg zur Arbeit künstlich zu verlängern, um höhere Fahrtkosten von der Steuer absetzen zu können, erscheint manchem reizvoll. Doch das Finanzamt kommt dem meist auf die Schliche. Denn mit einem Routenplaner lässt sich die Strecke schnell nachrechnen. Außerdem kennen sich die Beamten der örtlichen Finanzämter oft gut aus. Ein Umweg zur Arbeit wird nur anerkannt, wenn die Strecke verkehrsgünstiger und schneller ist. Die Beamten werden auch schnell stutzig, wenn Steuerzahler mehr als die üblichen rund 220 Arbeitstage pro Jahr angeben.

Buchquittungen

Mancher Steuerzahler reicht grundsätzlich jede Buchquittung ein. Doch Krimis oder Liebesromane als Fachliteratur absetzen zu wollen, kann schief gehen: Anhand der Buchnummer (ISBN) können die Beamten herausfinden, um welches Buch es sich tatsächlich handelt. Seit 2011 können allerdings Bücher angegeben werden, die keine reine Fachliteratur sind und Allgemeinwissen enthalten. Wer ein Buch zur Hälfte beruflich nutzt, kann in der Steuererklärung 50 Prozent ansetzen.

Arbeitszimmer

Beliebt ist der Versuch, Kinder- oder Gästezimmer als Arbeitsraum abzusetzen. Es kann aber passieren, dass das Finanzamt vorbeischaut. Dann müssen hektisch verdächtige Möbel verrückt werden - und der Beamte wird genau nach verräterischen Spuren schauen.

Bewerbungskosten

Auch wer hohe Kosten für einen weiten Fahrtweg zum angeblich potenziellen Arbeitgeber ansetzt, muss sich auf kritische Nachfragen gefasst machen.

Wertpapiergewinne

Sparer und Aktienanleger teilen ihre Gewinne nur ungern dem Fiskus mit. Es lohnt sich jedoch nicht, Einnahmen zu verschweigen - auch nicht, wenn sie im EU-Ausland erzielt wurden. Die Beamten können die obligatorische Jahresbescheinigung der Banken über alle steuerpflichtigen Wertpapiergeschäfte anfordern. Ausländische Geldhäuser melden Zinserträge automatisch den deutschen Finanzbehörden.

Weiterbildung

Wer vom Arbeitgeber ein Fortbildungsseminar bezahlt bekommt, der darf die Kosten nicht auch noch von den Steuern abziehen. Finanzbeamte werden misstrauisch, wenn ein Arbeitnehmer angeblich eine mehrere tausend Euro teure Weiterbildung aus eigener Tasche finanziert hat. Auch wer Dienstreisen, die der Arbeitgeber zahlt, absetzen will, muss aufpassen: Schaut das Finanzamt beim Arbeitgeber vorbei, kann so etwas schnell auffliegen.

Konto für Kinder

Eltern versuchen manchmal, Steuern auf Kapitalerträge zu umgehen, indem sie Geldvermögen auf die Kinder übertragen. Diese können nämlich einen eigenen Sparerfreibetrag geltend machen. Aber Achtung: Das Geld darf nicht nur zum Schein übertragen werden. Die Eltern dürfen keinen Zugriff für eigene Zwecke mehr haben.

pen/AFP AFP

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