
Unterhalt an Ex
Geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehepaare können geleistete Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben absetzen. Der Höchstbetrag dafür liegt bei 13.805 Euro. Dazu kommen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (Nur die Basis-Version). Allerdings muss der Ehegatte die Zahlungen unter "sonstige Einkünfte" versteuern. Wichtig seit 2016: Ehepartner, die zahlen, müssen unbedingt die Steuer-ID des Empfängers angeben.
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