
Pflegekosten absetzen
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz sind außergewöhnliche Belastungen und können abgesetzt werden. Allerdings kürzt das Finanzamt die absetzbare Summe um einen Eigenanteil. Kommen Angehörige für die Pflege auf, können 8820 Euro als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Wohnt der Angehörige nicht mehr in einem eigenen Haushalt, sondern noch in einer Pflegeeinrichtung, kürzt das Finanzamt den absetzbaren Betrag um die "Haushaltsersparnis" von monatlich 721 Euro.
© CasarsaGuru/gettyimages