
Hunde beim Spaziergang
Es ist unklar, in weit auch die Kosten für Hunde-Sitting als haushaltsnahe Dienstleistung angebracht werden können. Eine Hundebesitzerin konnte zumindest das Finanzgericht in Hessen davon überzeugen (Az. 12 K 902/16). In dem konkreten fall kümmerte sich ein Dog-Sitter um ihre Hunde, kam täglich in die Wohnung und machte auch Spaziergänge. Hundebesitzer sollte Kosten für die Betreuung der Tiere in der Steuererklärung angeben. Lehnt das Finanzamt ab, können sie Einspruch einlegen und auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs warten (Az. VI B 25/17).
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