
Studium: Kosten absetzen
Wer frisch von der Uni in die Berufswelt gestartet ist, kann die Kosten für das Studium nachträglich noch geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Ausgaben für Studium oder Ausbildung bis zu sieben Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Dazu muss eine Verlustfeststellung im Mantelbogen beantragt und die Aufwendungen als Werbungskosten in der Anlage N notiert werden. Als Kosten werden Studiengebühren, Fahrtkosten, Ausgaben für Kopien, Materialien und Bücher, aber auch die Unterbringung anerkannt.
© alvarez/gettyimages