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  • Steuererklärung: Rückzahlung vom Finanzamt? So funktioniert's!

Zum Artikel Steuererklärung: Rückzahlung vom Finanzamt? So funktioniert's!
Wer frisch von der Uni in die Berufswelt gestartet ist, kann die Kosten für das Studium nachträglich noch geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Ausgaben für Studium oder Ausbildung bis zu sieben Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Dazu muss eine Verlustfeststellung im Mantelbogen beantragt und die Aufwendungen als Werbungskosten in der Anlage N notiert werden. Als Kosten werden Studiengebühren, Fahrtkosten, Ausgaben für Kopien, Materialien und Bücher, aber auch die Unterbringung anerkannt. 
Studium: Kosten absetzen
Wer frisch von der Uni in die Berufswelt gestartet ist, kann die Kosten für das Studium nachträglich noch geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Ausgaben für Studium oder Ausbildung bis zu sieben Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Dazu muss eine Verlustfeststellung im Mantelbogen beantragt und die Aufwendungen als Werbungskosten in der Anlage N notiert werden. Als Kosten werden Studiengebühren, Fahrtkosten, Ausgaben für Kopien, Materialien und Bücher, aber auch die Unterbringung anerkannt. 
©  alvarez/gettyimages
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Wer bedürftige Personen mit Unterhaltszahlungen unterstützt, profitiert seit 2016 von einem gestiegenen Höchstbetrag. Zuvor konnten nur 8354 Euro jährlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Seit dem 1. Januar ist der Betrag auf 9000 Euro gestiegen.
Geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehepaare können geleistete Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben absetzen. Der Höchstbetrag dafür liegt bei 13.805 Euro. Dazu kommen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (Nur die Basis-Version). Allerdings muss der Ehegatte die Zahlungen unter "sonstige Einkünfte" versteuern. Wichtig seit 2016: Ehepartner, die zahlen, müssen unbedingt die Steuer-ID des Empfängers angeben. 
Wer keine Gehaltserhöhung raushandeln kann, könnte dem Chef steuerfreie Zuschüsse schmackhaft machen. Statt mehr Geld übernimmt die Firma dann Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel, die Wohnung oder die Kita. Sachleistungen bis zu 44 pro Monat dürfen steuer- und sozialversicherungsfrei bezahlt werden. 
Sie haben die Steuererklärung elektronisch abgeschickt - und entdecken noch Fehler? Der Bundesfinanzhof entschied, dass bei elektronischen Einkommensteuererklärungen mit Eingabefehlern gerechnet werden müsse (Az.: IX R 18/14) und diese nicht als grob fahrlässig zu bewerten seien. Hat der Steuerpflichtige Angaben vergessen, die sich steuermindernd auswirken können, können diese auch nach Bestandskraft der Steuerveranlagung noch mitgeteilt werden. 
Sie bekommen mehr Gehalt - doch am Ende bleibt weniger übrig? Dann sind Sie ein Opfer der kalten Progression. Durch höhere Besteuerung bei Mehrverdienst kann eine Gehaltserhöhung sich sogar negativ auswirken. Das wollte die Bundesregierung ändern: Neben höheren Steuerfreibeträgen wurde der Einkommenssteuertarif um 1,48 Prozent (entsprechend der zu erwartenden Inflationsrate 2014 und 2015) "nach rechts"  verschoben. Erst bei höheren Einkommen greift nun der erhöhte Steuersatz. 
Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind auf 192 Euro. Für das dritte Kind liegt der Betrag bei 200Euro, beim vierten Kind gibt es Kindergeld in Höhe von 225 Euro. Besserverdiener fahren mit dem Kinderfreibetrag besser (und bekommen dann kein Kindergeld): Dieser war 2016 von 4512 Euro auf 4608 Euro jährlich gestiegen. 2017 liegt der Freibetrag bei 4716 Euro, 2018 bei 4788 Euro.
Wer frisch von der Uni in die Berufswelt gestartet ist, kann die Kosten für das Studium nachträglich noch geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Ausgaben für Studium oder Ausbildung bis zu sieben Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Dazu muss eine Verlustfeststellung im Mantelbogen beantragt und die Aufwendungen als Werbungskosten in der Anlage N notiert werden. Als Kosten werden Studiengebühren, Fahrtkosten, Ausgaben für Kopien, Materialien und Bücher, aber auch die Unterbringung anerkannt. 
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz sind außergewöhnliche Belastungen und können abgesetzt werden. Allerdings kürzt das Finanzamt die absetzbare Summe um einen Eigenanteil. Kommen Angehörige für die Pflege auf, können 8820 Euro als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Wohnt der Angehörige nicht mehr in einem eigenen Haushalt, sondern noch in einer Pflegeeinrichtung, kürzt das Finanzamt den absetzbaren Betrag um die "Haushaltsersparnis" von monatlich 721 Euro. 
Das ganze Jahr über Quittungen sammeln - da stapelt sich bis zum Jahresende schnell ein Berg aus Belegen auf. Künftig sollen Spenden und Kapitalerträge ohne Nachweis durchgewunken werden, damit sich die Finanzbeamte auf kompliziertere Fälle konzentrieren können. Fahrten zur Arbeit, Bewerbungskosten (bis zu 8,50 Euro), Anschaffung eines PCs bis zu 487,90 Euro (inklusive Mehrwertsteuer!) oder die Reparatur von Arbeitsmitteln bis 110 Euro können belegfrei angegeben werden. 
Katze sitzt unter einem Sofa
Hunde beim Spaziergang
Die Finanzgerichte in Deutschland sorgen ständig für neue Urteile: Einige nutzen nur den Klagenden, andere wirken sich als Grundsatzentscheidung positiv für alle Steuerzahler aus. Läuft ein Verfahren noch, lohnt es sich für Steuerzahler auf das laufende Verfahren in der Steuererklärung hinzuweisen und die noch ungeklärten Ausgaben zunächst erstmal anzubringen. Erkennen die Finanzämter diese nicht an, kann Einspruch eingelegt werden.

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