Rückzahlung

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Hand mit Waage

Gericht: Früherer Thüringer Wirtschaftsminister Machnig darf Ministerbezüge behalten

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat eine Forderung auf Rückzahlung von Ministerbezügen gegen den früheren Landeswirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) aufgehoben. Der zuständige Senat gab der Berufung Machnigs gegen den Freistaat Thüringen statt, wie das Gericht in Weimar am Dienstag mitteilte. Damit änderte es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar aus dem Jahr 2016 ab. Machnigs Amtsbezüge wurden demnach in voller Höhe rechtmäßig gezahlt.
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BGH verhandelt über Rückzahlung von Kontogebühren

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über die Rückzahlung von Kontoführungsgebühren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte eine Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse angestrengt, der sich nach Angaben der Verbraucherschützer etwa 1200 Menschen anschlossen. Die Sparkasse hatte 2016 die Gebühren bei Girokonten verändert, ohne zuvor die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen. (Az. XI ZR 45/24)
Chinesischer Arbeiter auf Baustelle in Sri Lanka

Bericht: Ärmste Länder der Welt wegen Rückzahlungen an China hoch verschuldet

Nachdem China zahlreichen Ländern im Zuge der Investitionsoffensive Neue Seidenstraße Geld geliehen hat, sind die ärmsten Staaten der Welt laut einer Studie massiv verschuldet. "Die Entwicklungsländer sehen sich mit einer Flutwelle von Schuldenrückzahlungen und Zinskosten gegenüber China konfrontiert", erklärte der Forscher Riley Duke vom australischen Lowy Institute am Dienstag. "Aktuell und für den Rest des Jahrzehnts wird China für Entwicklungsländer eher ein Schuldeneintreiber als ein Geldgeber sein."
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Unwirksame Preiserhöhung: Netflix zur Rückzahlungen verurteilt

Der Streaming-Dienst Netflix hat wegen unzulässiger Preiserhöhungen eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Landgericht Köln erklärte Preissteigerungen des Dienstes in den Jahren 2017, 2019 und 2022 am Freitag in zweiter Instanz für unwirksam. Dem klagenden Verbraucher stehen demnach Rückzahlungen zu. Andere Betroffene müssten Rückforderungen allerdings selbst durchsetzen.