Rückzahlung

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Container im Hafen von Baltimore

US-Behörden beginnen mit Rückzahlung gerichtlich gekippter Zölle

Die US-Behörden haben das Rückzahlungsverfahren für die vor zwei Monaten vom Obersten Gerichtshof als illegal eingestuften Zölle gestartet. Zunächst können jene US-Unternehmen eine Rückzahlung für Transaktionen beantragen, deren Zollformalitäten noch nicht abgeschlossen sind oder wenn die betroffenen Waren vor weniger als 80 Tagen eingeführt wurden, wie die US-Zollbehörde CBP am Montag mitteilte. Wird der Antrag bewilligt, soll die Rückzahlung innerhalb von 60 bis 90 Tage erfolgen.
Deutsche Fußballfans

Sportwetten-Streit: Neues europarechtliches Gutachten macht Spielern Hoffnung

Im Streit um die Rückzahlung verlorener Wetteinsätze macht ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Spielern Hoffnung. Nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts Nicholas Emiliou können deutsche Gerichte einen Veranstalter zur Rückerstattung verpflichten, wenn dieser keine deutsche Konzession hatte. Das erklärte er in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-530/24)
Ministerin Alabali-Radovan

Hilfe gegen Rückzahlung: Bund richtet Entwicklungshilfe neu aus

Die Bundesregierung will schnell wachsende Länder des globalen Südens nicht mehr mit kostenloser Entwicklungshilfe in Form von Zuschüssen unterstützen. Entwicklungshilfeministerin Reem Alabali-Radovan (SPD) kündigte am Montag an, "dass unsere Zusammenarbeit mit aufstrebenden Volkswirtschaften wie zum Beispiel Indien, Südafrika und Mexiko grundsätzlich über rückzahlbare Kredite erfolgt". Angesichts der Sparzwänge des Bundes werde sich die deutsche Entwicklungshilfe auf jene Länder fokussieren, "wo die Not am größten ist" - vor allem in Afrika.
Hand mit Waage

Gericht: Früherer Thüringer Wirtschaftsminister Machnig darf Ministerbezüge behalten

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat eine Forderung auf Rückzahlung von Ministerbezügen gegen den früheren Landeswirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) aufgehoben. Der zuständige Senat gab der Berufung Machnigs gegen den Freistaat Thüringen statt, wie das Gericht in Weimar am Dienstag mitteilte. Damit änderte es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar aus dem Jahr 2016 ab. Machnigs Amtsbezüge wurden demnach in voller Höhe rechtmäßig gezahlt.