Gasversorger dürfen Regelungen zu einseitigen Preiserhöhungen nicht ohne weiteres auf Sonderkunden übertragen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-92/11).
In Deutschland müssen Gasversorger den Kunden Tarife nach gesetzlich abgesicherten Standardbedingungen anbieten. Sondertarife mit anderen Bedingungen sind aber erlaubt. Der Essener Energieversorger RWE übertrug Standard-Klauseln zu Preiserhöhungen auf Sonderkunden. Das ist laut EuGH nicht automatisch rechtens: Nationale Gerichte dürften prüfen, ob die EU-Regeln zu Verbraucherverträgen eingehalten würden.
Kunden sollten Verträge prüfen lassen
Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass das Grundsatzurteil nicht nur für RWE gilt, sondern auch auf andere Energieversorger übertragbar ist. Somit könnten viele Verbraucher Rückforderungen an ihren Gasversorger stellen - allerdings nur Sonderkunden. Das sind alle, die nicht in der Grundversorgung des lokalen Stammanbieters sind, weil sie den Tarif oder gleich den Anbieter gewechselt haben. Indizien sind Bezeichnungen wie "Sondervertrag", "Sondertarif" oder "Sonderpreise" im Kundenvertrag. Wer sich unsicher ist, sollte seinen Vertrag von Experten - etwa bei der Verbraucherzentrale - prüfen lassen.
Einige Energieversorger haben sich jedenfalls schon mit Rücklagen auf Forderungen ihrer Kunden vorbereitet.