Auch bei vorübergehend wieder eingeführten Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union muss sich ein Mitgliedsstaat im Umgang mit illegal eingereisten Ausländern an die in der europäischen Rückführungsrichtlinie vorgesehenen Normen halten. Das gelte auch dann, wenn der Betroffene bei einer Kontrolle hinter der Grenze abgefangen werde und sich somit schon im Hoheitsgebiet dieses Staats aufhalte, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. (Az. C-143/22)