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Kreuz beim Katholikentag 2022 in Stuttgart

Europäischer Gerichtshof: Kirchenaustritt allein ist kein Grund für Kündigung

Im Streit um Kündigungen von Angestellten bei der Kirche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag zugunsten der Beschäftigten entschieden. Ein Kirchenaustritt allein reicht demnach in den meisten Fällen nicht für eine Kündigung. Gerichte - nicht die Kirche - müssen prüfen, ob eine konkrete Kündigung trotzdem gerechtfertigt sein kann. (Az. C-258/24)
Kreuz bei Katholikentag 2022

Kündigung nach Kirchenaustritt: EuGH entscheidet über kirchliches Arbeitsrecht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr) über eine Frage des kirchlichen Arbeitsrechts. Das deutsche Bundesarbeitsgericht fragte die europäischen Richterinnen und Richter, ob die Caritas einer Mitarbeiterin kündigen darf, weil sie aus der katholischen Kirche austrat. Bei der Beratungsstelle arbeiten auch andere Menschen, die nicht der katholischen Kirche angehören - aber Mitglieder der evangelischen Kirche sind. (Az. C-258/24)