Im Streit um Kündigungen von Angestellten bei der Kirche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag zugunsten der Beschäftigten entschieden. Ein Kirchenaustritt allein reicht demnach in den meisten Fällen nicht für eine Kündigung. Gerichte - nicht die Kirche - müssen prüfen, ob eine konkrete Kündigung trotzdem gerechtfertigt sein kann. (Az. C-258/24)
Einer Caritas-Beraterin wurde wegen ihres Austritts aus der katholischen Kirche gekündigt – obwohl einige ihrer Kollegen gar nicht erst Mitglied waren. Was sagt das höchste europäische Gericht dazu?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr) über eine Frage des kirchlichen Arbeitsrechts. Das deutsche Bundesarbeitsgericht fragte die europäischen Richterinnen und Richter, ob die Caritas einer Mitarbeiterin kündigen darf, weil sie aus der katholischen Kirche austrat. Bei der Beratungsstelle arbeiten auch andere Menschen, die nicht der katholischen Kirche angehören - aber Mitglieder der evangelischen Kirche sind. (Az. C-258/24)