Bundesarbeitsgericht

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Flughafen Frankfurt

Bundesarbeitsgericht: Fluggastkontrolleurin darf Kopftuch tragen

Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Die Ablehnung einer Bewerberin wegen ihres Kopftuchs bedeutet eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Religion, wie am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az. 8 AZR 49/25)
Waagschalen der Justitia

Bundesarbeitsgericht verhandelt zu Kopftuchstreit im Flugsicherheitsdienst

Das Tragen eines muslimischen Kopftuchs bei der Arbeit beschäftigt am Donnerstag (9.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Die klagende Muslima will aus Glaubensgründen in der Öffentlichkeit ein Kopftuch tragen. Bei einem Unternehmen, das im Auftrag der Bundespolizei Sicherheitsdienstleistungen am Hamburger Flughafen erbringt, bewarb sie sich auf eine Stelle als "Luftsicherheitsassistentin (m/w/d)". Auf ihrem Lebenslauf-Foto trug sie ein Kopftuch, das ihre Haare bedeckt. (Az. 8 AZR 49/25)
Figur von Justitia mit Waage

Bundesarbeitsgericht erleichtert Kündigungen bei kurzen Arbeitsverhältnissen

Für die Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es keine feste Regel. Was angemessen ist, hängt vielmehr vom Einzelfall ab, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt entschied. Eine Begründung der Kündigung ist demnach generell erst nach sechs Monaten notwendig. (Az. 2 AZR 160/24)
EU- und deutsche Flaggen

Vor Massenentlassungen: EuGH bekräftigt Anzeigepflicht von Firma bei Arbeitsagentur

In einem Urteil zum Thema Massenentlassungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Pflichten des Arbeitgebers betont. Wenn dieser der zuständigen Behörde nicht Bescheid gegeben hat, werden schon ausgesprochene Kündigungen nicht wirksam, wie der EuGH am Donnerstag erklärte. Es ging um Fälle aus Deutschland, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vorgelegt. (Az. C-134/24)