Bundesarbeitsgericht

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Figur von Justitia mit Waage

Bundesarbeitsgericht erleichtert Kündigungen bei kurzen Arbeitsverhältnissen

Für die Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es keine feste Regel. Was angemessen ist, hängt vielmehr vom Einzelfall ab, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt entschied. Eine Begründung der Kündigung ist demnach generell erst nach sechs Monaten notwendig. (Az. 2 AZR 160/24)
EU- und deutsche Flaggen

Vor Massenentlassungen: EuGH bekräftigt Anzeigepflicht von Firma bei Arbeitsagentur

In einem Urteil zum Thema Massenentlassungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Pflichten des Arbeitgebers betont. Wenn dieser der zuständigen Behörde nicht Bescheid gegeben hat, werden schon ausgesprochene Kündigungen nicht wirksam, wie der EuGH am Donnerstag erklärte. Es ging um Fälle aus Deutschland, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vorgelegt. (Az. C-134/24)
Figur von Justitia mit Waage

Bundesarbeitsgericht stärkt Anspruch auf gleichen Lohn für Frauen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch von Frauen auf gleichen Lohn gestärkt. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil müssen Frauen in einem ersten Schritt einen vergleichbaren Kollegen benennen, der mehr verdient. Kann der Arbeitgeber die Lohndifferenz nicht sachlich begründen, steht ihnen der gleiche Lohn zu. (Az. 8 AZR 300/24)