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Artikel zu: BAG

Kreuz auf einer Kirche

Jobs nur für Kirchenmitglieder: Jahrelanger Streit wird im Mai erneut verhandelt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt im Mai erneut über einen Fall, der mit der Kirche zusammenhängt und seit Jahren die Gerichte beschäftigt. Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht hervor. Es geht um eine konfessionslose Bewerberin, die 2012 eine befristete Stelle als Referentin bei einem Werk der evangelischen Kirche nicht bekam. (Az. 8 AZR 194/25 (F))
Polizei an Hauptbahnhof von Frankfurt am Main

Tod eines Zugbegleiters: Verkehrsministerium prüft Verbesserungen bei Sicherheit

Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz prüft das Bundesverkehrsministerium Verbesserungen in der Sicherheit der Zugbegleiter - etwa den Einsatz von Bodycams oder die Arbeit zu zweit. Straftaten gegen Bahnpersonal seien "natürlich nicht hinnehmbar für uns", sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Freitag in Berlin. Das Ministerium berate derzeit mit Bahn, Gewerkschaften und weiteren Beteiligten über Verbesserungen der Sicherheit. 
Flughafen Frankfurt

Bundesarbeitsgericht: Fluggastkontrolleurin darf Kopftuch tragen

Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Die Ablehnung einer Bewerberin wegen ihres Kopftuchs bedeutet eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Religion, wie am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az. 8 AZR 49/25)
Waagschalen der Justitia

Bundesarbeitsgericht verhandelt zu Kopftuchstreit im Flugsicherheitsdienst

Das Tragen eines muslimischen Kopftuchs bei der Arbeit beschäftigt am Donnerstag (9.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Die klagende Muslima will aus Glaubensgründen in der Öffentlichkeit ein Kopftuch tragen. Bei einem Unternehmen, das im Auftrag der Bundespolizei Sicherheitsdienstleistungen am Hamburger Flughafen erbringt, bewarb sie sich auf eine Stelle als "Luftsicherheitsassistentin (m/w/d)". Auf ihrem Lebenslauf-Foto trug sie ein Kopftuch, das ihre Haare bedeckt. (Az. 8 AZR 49/25)