Kultureinrichtungen und -veranstalter in Sachsen können ab sofort "Energiehilfen" des Bundes beantragen. Einer entsprechenden Vereinbarung des Freistaates mit dem Bund stimmte das Kabinett am Dienstag in Dresden zu. Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank. Die Förderung kann rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 bis Ende Juni beantragt werden. Mit ersten Auszahlungen ist voraussichtlich ab Mai 2023 zu rechnen, hieß es.