Sachsens Verfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung zum Polizeigesetz des Freistaates auf Mitte September angesetzt. Wie das Gericht am Montag mitteilte, sind für den 14. und 15.9. zwei Termine angesetzt. "Eine Entscheidung wird an den Sitzungstagen nicht ergehen, weil bei der Verkündung sowohl der Tenor als auch die vollständigen schriftlichen Urteilsgründe vorliegen müssen", hieß es.