CDU und AfD Kretschmer: Debatte um AfD-Zusammenarbeit hilft nicht weiter

Kretschmer kritisiert die Debatte. (Archivbild) Foto: Carsten Koall/dpa
Kretschmer kritisiert die Debatte. (Archivbild) Foto
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Sachsens Ministerpräsident fordert, die Ursachen für das Erstarken der AfD in den Blick zu nehmen. Warum er Brandmauern allein nicht für ausreichend hält.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat die Debatte über eine mögliche Zusammenarbeit seiner Partei mit der in Teilen rechtsextremen AfD als nicht hilfreich kritisiert. "Es bringt nichts, immer nur über den Umgang mit der AfD zu reden. Wichtig ist, zu verstehen, warum sie erstarkt ist", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. 

Später im Interview fügte er hinzu: "Wir müssen die Themen lösen, die die Bevölkerung umtreiben. Nur dann kommt Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie zurück. Brandmauern helfen uns nicht weiter."

Die Frage, ob er eine Zusammenarbeit mit der AfD in jeder Form ausschließe, wollte er nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten, sondern führte aus: "In den vergangenen Jahren habe ich durch mein Handeln als Ministerpräsident die Antwort gegeben. Meine Haltung zu einer Partei, die nicht nur in Sachsen als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, ist klar. Da braucht man mit mir nicht weiter drüber reden – ich habe gezeigt, wie ich das sehe." Auf abermalige Nachfrage antwortete er: "Ich bekenne mich dazu, dass ich verstanden habe, dass man über die Gründe für das Erstarken der AfD reden muss."

Parteitagsbeschluss schließt Zusammenarbeit aus

Ein Parteitagsbeschluss der CDU zum Umgang mit AfD und Linken aus dem Jahr 2018 schließt "Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit" mit beiden Parteien aus. Ein bekräftigender Präsidiumsbeschluss von 2020 hält fest: "Für die CDU Deutschlands gilt: Es gibt keine Zusammenarbeit mit der AfD – weder in direkter, noch in indirekter Form." Zugleich heißt es in einem erläuternden CDU-Papier vom selben Tag: "Gewisse Berührungspunkte lassen sich im parlamentarischen Alltag nicht vermeiden." Als Beispiel wird auf Gewissensentscheidungen der Abgeordnete wie etwa bei der Organspende hingewiesen.

dpa

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