In Sachsen mehren sich die Beschwerden zur Videoüberwachung. "In diesem Jahr lag die Zahl der Eingaben in den ersten drei Quartalen bei rund 250. Das sind 20 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2024", erklärte die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert. Der Anstieg sei fast ausschließlich auf Fälle zurückzuführen, in denen Privatpersonen im Wohnumfeld Kameras einsetzen. "Typisch sind Fälle wie das Filmen von öffentlichen Gehwegen oder Mieterbereichen." Beschwerden zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen wie Kommunen oder die Polizei gebe es dagegen nur sehr wenige.
Öffentlicher Raum darf von Privaten nicht überwacht werden
"Videoüberwachung vermittelt ein Gefühl von Sicherheit, und dieses Bedürfnis verstehe ich. Im privaten Bereich ist sie auch unter gewissen Voraussetzungen zulässig", betonte die Datenschutzbeauftragte. Der öffentliche Raum oder anliegende Grundstücke dürften aber nicht überwacht werden.
Viele Täter lassen sich durch Kameras nicht abschrecken
"Wer sich vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus schützen möchte, sollte zudem bedenken, dass viele Täterinnen und Täter durch Kameras nicht abgeschreckt werden", sagte Hundert. Die Täter würden im Schutz der Dunkelheit agieren oder vor der Straftat ihr Gesicht abdecken und seien dadurch auf Aufnahmen schwer zu identifizieren. Die installierte Technik verfehle oft den erhofften Nutzen.
Kameras können Nachbarschaftskonflikte verschärfen
"Geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn, verschärfen Kameras einen bestehenden Konflikt eher, als dass sie ihn befrieden", gab die Beauftragte zu bedenken. Oft bleibe unbeachtet, dass eine Videoüberwachung grundsätzlich einen enormen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstelle. Wer eine Kamera installiere, sollte genau prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Videoüberwachung rechtlich erlaubt ist.
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Datenschutzbeauftragte bietet Online-Seminar
Am kommenden Donnerstag bietet die Datenschutzbeauftragte ein Online-Seminar zu dem Thema an. Interessenten können sich über die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten bei stationären Kameras an Wohnhäusern, in Kleingärten oder auf Privatgrundstücken informieren und ihre Fragen bereits vorab per E-Mail an die Adresse oea@sdtb.sachsen.de schicken. Der Link zur Veranstaltung wird am Donnerstag auf der Website der Datenschutzbeauftragten veröffentlicht.