Beschwerde

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Kamera vor dem Bundesverfassungsgericht

Nicht als Referendar zugelassen: Aktivist von rechter Partei scheitert mit Beschwerde

Ein Aktivist der rechtsextremistischen Kleinstpartei Der III. Weg ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen seine Nichtzulassung als Rechtsreferendar in Bayern gescheitert. Die Verfassungsbeschwerde ist nach dem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss unzulässig. Der Mann war in der Zwischenzeit in Sachsen zum Referendariat zugelassen worden und wurde Anwalt. (AZ. 2 BvR 350/25)