Beschwerde

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Bundesverfassungsgericht

Redakteur von Radio Dreyeckland mit Beschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung erfolgreich

Die Durchsuchung der Wohnung eines Redakteurs von Radio Dreyeckland hat gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen. Sie störte die redaktionelle Arbeit und konnte einschüchternd wirken, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch entschied. Die Wohnung des Journalisten war 2023 durchsucht worden. Grund war ein Artikel über die Plattform linksunten.indymedia. (Az. 1 BvR 259/24)
Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht: Sitzblockade darf Demonstration nicht verhindern

Zehn Jahre nach einer Sitzblockade gegen eine Demonstration der Piusbruderschaft ist ein zu einer Geldstrafe verurteilter Teilnehmer mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Zwar ist auch eine Gegendemonstration mit eigenen inhaltlichen Aussagen vom Grundgesetz geschützt, wie das Gericht nach Angaben vom Donnerstag entschied. Doch durfte in dem Fall in die Versammlungsfreiheit eingegriffen werden. (Az. 1 BvR 2428/20)