Im Ausland geschlossene Kinderehen mit Beteiligten unter 16 Jahren dürfen pauschal für nichtig erklärt werden - der Gesetzgeber muss aber Regelungen über mögliche Folgen treffen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Mittwoch, dass die Vorschrift in ihrer aktuellen Form gegen das Grundgesetz verstoße. Bis Mitte 2024 muss der Gesetzgeber nun nachbessern und Regelungen etwa zu Unterhaltsansprüchen treffen. (Az. 1 BvL 7/18)