Im Streit um die vorzeitige Kündigung von Prämiensparverträgen sieht sich die Verbraucherzentrale Thüringen durch zwei Urteile des Landgerichts Mühlhausen bestätigt. Die Sparkasse Eichsfeld habe demnach ihren Kunden unrechtmäßig unbefristete, variabel verzinste Sparverträge gekündigt, teilte die Verbraucherzentrale am Montag in Erfurt mit. Laut Landgericht wurden die Urteile am 8. März verkündet. Gegen die Entscheidungen könne noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.