Der Tod eines Fußgängers bei einem mutmaßlichen Raser-Unfall beschäftigt weiterhin die Justiz. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen die Verurteilung des Angeklagten eingelegt, wie das Landgericht Mainz am Mittwoch mitteilte. Der Mann war in der Vorwoche unter anderem wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Nun muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall befassen.