Die Verurteilung eines Mannes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung und Ermordung einer 15-jährigen Berliner Schülerin ist rechtskräftig. Das entschied der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 25. Mai, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Die Überprüfung des Urteils des Berliner Landgerichts wegen der Revision des Angeklagten habe "keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben".