Das Urteil im Fall des gewaltsamen Todes eines 20-Jährigen bei einer Auseinandersetzung nach einer Abiturfeier im nordrhein-westfälischen Bad Oeynhausen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom Mai 2025. Es hatte den damals 19-jährigen Angeklagten unter anderem wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Ein Streit nach einer Abifeier in Bad Oeynhausen (NRW) endete tödlich, nun bleibt das Urteil bestehen: Die Revision im Fall des getöteten 20-Jährigen wurde vom Bundesgerichtshof abgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil zum getöteten Polizisten nicht und legt Revision ein. Was das für den weiteren Verlauf des Falls bedeutet.
Ein vermögender Chemnitzer Herzspezialist wird im Schlaf erstochen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof über die Verurteilung seiner Ehefrau und zweier Komplizen endgültig entschieden.
Nach dem Tod eines Wachmanns in einer Geflüchtetenunterkunft in Potsdam soll eine Frau zwölf Jahre und acht Monate in Haft. Ihre Anwälte gehen dagegen vor. Der Bundesgerichtshof hat entschieden.