Die Schufa löscht Einträge über Restschuldbefreiungen nach Privatinsolvenzen ab sofort schon nach sechs Monaten statt wie bisher nach drei Jahren. So solle "Klarheit und Sicherheit" für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen werden, erklärte Vorstandsmitglied Ole Schröder am Dienstag in Wiesbaden. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Verfahren zu der Speicherfrist bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg ausgesetzt. (Az. VI ZR 225/21)