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Bundesgerichtshof

Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen

Die Schufa muss Daten über Zahlungsprobleme nicht sofort dann löschen, wenn eine Forderung bezahlt wurde. Die Wirtschaftsauskunftei darf die Daten in der Regel drei Jahre lang speichern, wie am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Allerdings muss die Dreijahresfrist demnach im Einzelfall abgewogen werden. (Az. I ZR 97/25)
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BGH urteilt über Datenspeicherung bei zu spät bezahlten Rechnungen durch Schufa

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Donnerstag (08.45 Uhr) darüber, wie lange die Schufa Daten über Zahlungsausfälle speichern darf, wenn die Schulden bezahlt wurden. Im konkreten Fall beglich der Kläger Forderungen trotz Mahnungen und einem Vollstreckungsbescheid erst nach längerer Zeit. Daten über solche Zahlungsausfälle speichert die Schufa für bis zu drei Jahre nach der Bezahlung, weshalb Betroffene beispielsweise Miet- oder Kreditverträge oft nicht bekommen. (Az. I ZR 97/25)
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BGH: Weitergabe von Namen an Schufa bei Abschluss von Mobilfunkvertrag zulässig

Mobilfunkanbieter dürfen der Schufa die Namen von Kunden und Informationen über neu abgeschlossene oder beendete Verträge mit nachträglicher Abrechnung übermitteln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Er sah keine Datenschutzprobleme, die Weitergabe der Daten solle Betrug verhindern. (Az. VI ZR 431/24)