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Trend Mobbing übers Internet

Mit indiskreten Details im Internet hat ein gehörnter Ehemann die Karriere eines US-Bankers zerstört. In Deutschland ist die Privatsphäre besser geschützt als in den USA - noch. Denn gegen die neuesten Entwicklungen sind hiesige Datenschützer machtlos.
Von Andreas Kurz und Alice Blezinger

Dave ist nicht zu beneiden. "Wenn du Genitalwarzen willst, dann triff dich mit ihm", steht über Dave im Internet. "Aber sag nicht, niemand hätte dich gewarnt!" Nicht nur Daves Privatleben ist hautnah im Netz nachzulesen. Auch ein Date mit John dürfte wenig erquickliche Folgen haben, glaubt man der anonymen Schreiberin: "Er benutzt Frauen für alles Mögliche: für Sex, Transporte, Kochen, Saubermachen, Besorgungen und GELD." Ein typischer Fall von Borderline-Syndrom, lässt die Autorin ihre Leser wissen.

Wer es noch genauer braucht, sollte sich auf die Website Dontdatehimgirl begeben. Auf der können US-amerikanische Frauen über ihre Ex-Partner richten. Wenn die Liebe geht, bleibt immer noch Dontdatehimgirl.com. Der besseren Wiedererkennbarkeit wegen werden die Ex-Freunde unter ihrem richtigen Namen, ihrem Wohnort und dem Nickname bewertet, mit dem sie im Netz auf Frauensuche gehen. Es ist eine Liste, in der sich niemand gern wiederfindet. Eine soziale Schufa.

Kein Tabu ist fremd

Den Autorinnen, meist verlassenen Geliebten, ist keine Geschmacklosigkeit, kein Tabu fremd. Und sie dürfen sich dabei im Recht fühlen: Das First Amendment der US-Verfassung garantiert die Meinungsfreiheit, das Gegenrecht auf Privatsphäre ist nicht konstitutionell veredelt.

Diese Freiheit nahm sich auch ein gehörnter Ehemann, der vor einigen Wochen eine beispiellose Netz- und Hetzkampagne gegen den New Yorker Banker Steve Rattner entfesselte. Rattner hatte eine Affäre mit der Frau des Betrogenen gehabt. Die Liaison war längst beendet, doch wollte der rachsüchtige Ex-Gatte nicht eher ruhen, bis er Rattner virtuell erlegt hatte.

Der Satz "Steve Rattner hat meiner Frau 500.000 $ gezahlt, damit sie mich verlässt", tauchte in Onlinekommentaren und Foren immer und immer wieder auf, selbst nach einer Löschung, und das über Wochen hinweg. Der apokalyptische Blogger hetzte den Banker durch das Internet, bis der seinen Job bei der Private-Equity-Tochter der Credit Suisse verlor. Rattner war erledigt.

Keine Handhabe nach US-Recht

Und es gab nichts, was er nach US-Recht hätte tun können. "Sobald man sich als Person in die Öffentlichkeit begibt, kann man das verwerten", sagt Felix Wittern, Partner bei der Kanzlei Field Fisher Waterhouse. Geächtet sind allenfalls unwahre Behauptungen und Beleidigendes. Bei der öffentlichen Zurschaustellung des Privatlebens, sagt Wittern, "ist man in den USA schlicht freier".

Noch ist die große Freiheit in Deutschland nicht ausgebrochen. Wer hierzulande eine "Social Scoring"-Plattform aufmacht, muss mit wütenden Protestnoten der Bewerteten rechnen. Ingo Horak, der Gründer vom Ärzte-Bewertungsportal Docinsider.de, hat bisher 19 Klagedrohungen auf den Tisch bekommen. Ein Handwerker ging gegen das Portal Kennstdueinen.de vor, weil ein Kunde es gewagt hatte, ihn mit der Note Zwei zu bewerten - der Mann hatte bisher nur Einsen bekommen. "Er behauptete, der Benutzer sei kein Kunde bei ihm", sagt Mitgründer Carsten Schmidt. "Als der Nutzer uns dann die Original-Rechnung schickte, hat sich die Sache erledigt."

In Deutschland müssen die Gerichte der virtuellen Meinungsfreiheit anders als in den USA eher noch nachhelfen - was an der in 50 Jahren gewachsenen Dogmatik zum Persönlichkeitsschutz liegt. Die Lehrerbewertungsseite Spickmich.de hat es schon zu einer richterlichen Würdigung gebracht: Eine Religionslehrerin klagte gegen eine Durchschnittsbenotung von 4,3 - und verlor: Auch Schüler haben ein Grundrecht auf Meinungsäußerung, urteilte das Landgericht Köln. Und bei der Bewertung dürften auch "einprägsame, starke Formulierungen wie 'sexy' oder 'cool' verwendet werden", so die Richter - "angesichts der heutigen Reizüberflutung". Benoten und benotet werden.

Nur auf die Datenschützer können sich Noten hassende Lehrer noch verlassen. Die Berliner Datenschutzbehörde verhängte gegen die Betreiber von Meinprof.de Ende April ein Bußgeld. Jeder Professor, der erstmalig bewertet wird, müsse von Meinprof.de benachrichtigt werden - der Datenschutz wolle es so. Für eine kommerzielle Seite kann solcherlei Aufwand schnell das Aus bedeuten. "Wer unter Missachtung der Vorschriften personenbezogene Informationen in den Äther bläst", sagt Thomas Petri, der Berliner Datenschutzbeauftragte, "muss mit Konsequenzen rechnen."

"Vorschriften sind nicht darauf ausgelegt"

Vielleicht ist auch das Datenschutzrecht veraltet, sagen andere. "Die Vorschriften sind nicht darauf ausgelegt, dass das Meinungen sind, die da geäußert werden", meint Miriam Ballhausen, Wissenschaftlerin an der Universität Passau.

Und wahrscheinlich sind die Vorschriften einfach zu deutsch. Über den Berliner Michael L. steht im Internet zu lesen, dass er als Vermieter ein "Lügner und Betrüger" sei. Und über Carsten H., dass er Kinder schände. Zu finden sind die Schmähungen auf der Seite Rottenneighbor.com. Auf der darf man seine vermeintlich räudigen Nachbarn bewerten - und den Lesern einen Eindruck vermitteln, ob das Viertel einen Umzug wert ist. Nicht nur US-Amerikaner tun munter ihre Meinung kund - auch deutsche, da Rottenneighbor.com das internationale Kartenmaterial von Google Maps verwendet.

Beleidigen darf man auf Rottenneighbor.com niemanden, so steht es zumindest in den Regeln. Viele Autoren hält das trotzdem nicht davon ab, die schlimmsten Schmähungen mit Klarnamen zu krönen. Die Seitenbetreiber sitzen übrigens in Kalifornien. Weit weg von deutschen Richtern und Datenschützern.

FTD

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