Immobilienscout24 ist der Marktführer bei den Wohnungsportalen. Jetzt haben Verbraucherschützer das Portal wegen irreführender Ratschläge bei der Wohnungssuche abgemahnt. Wohnungssuchenden zu empfehlen, bereits zur ersten Besichtigung einer Wohnung eine Schufa-Bonitätsauskunft vorzulegen, sei datenschutzrechtlich problematisch, argumentiert der Verbraucher Zentrale Bundesverband (vzbv) laut "Süddeutscher Zeitung".
Der vzbz hat das Berliner Wohnungsportal nach Informationen "SZ", NDR und WDR vom Mittwoch in mehreren Punkten abgemahnt. Dem Bericht zufolge legt Immobilienscout nahe, dass eine Schufa-Auskunft unbedingt in eine Bewerbungsmappe gehöre. In Städten mit angespanntem Mietmarkt wird eine solche Bewerbungsmappe häufig bereits für das Vereinbaren eines Besichtigungstermins erfragt.
Immobilienscout24 verdient an kritisierten Praktiken mit
Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hatten diese Praxis allerdings wiederholt als rechtswidrig eingestuft. Laut "SZ" legten sie 2009 und erneut 2018 schriftlich festgelegt, dass sensible Dokumente wie eine Schufa-Auskunft erst verlangt werden dürfen, wenn ein Mietvertrag zur Unterschrift vorliegt.
Energie sparen beim Streamen: Mit diesen Tricks gelingt es

Mit nur einem Klick sparen: Die Autoplay-Funktion sorgt dafür, das nach dem Ende eines Films oder einer Episode direkt das nächste Video abgespielt wird. Und das möchte man vielleicht gar nicht anschauen, verschwendet aber bereits Energie für das Laden und Buffern. Bei Streamingdiensten kann man die Funktion oft ausschalten – und sollte das auch tun.
Hinzu kommt, dass Immobilienscout an den kritisierten Praktiken mitverdient: Das Zusammenstellen der Bewerbungsmappe bietet das Portal als kostenpflichtigen Zusatzleistung an. Gegen einen weiteren Aufpreis wird auch die Schufa-Auskunft direkt mitbeantragt. Das sei "Geschäftemacherei mit der Wohnungsnot", kritisiert der Hamburger Mieterverein auf Anfrage von NDR und WDR.