Die massenhafte Weitergabe von Kundendaten an die Schufa ist ohne Einzelfall-Prüfung unzulässig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden. Ein Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reiche nicht aus, um Kundendaten ohne weitere Einwilligung und Interessenabwägung weiterzuleiten, teilte das Gericht mit (Az.: I-10 U 69/06).
Daten nach Einspruch weitergeleitet
Im konkreten Fall hatte ein Leasingunternehmen die Daten eines Kunden an die Schufa übermittelt, weil dieser die Richtigkeit einer Abrechnung angezweifelt hatte. Der Kunde hatte die Forderung des Leasinggebers schließlich akzeptiert und beglichen, dennoch waren seine Daten bereits weitergeleitet worden.
Es sei aus Sicht des Gerichts nicht akzeptabel, dass jemand mit Schufa-Einträgen "bestraft" werde, nur weil er eine Abrechnung in Zweifel ziehe oder als unklar hinterfrage, sagte ein Gerichtssprecher.
Daten von 63 Millionen Bürger
Nicht umsonst zittert mancher Kreditsuchende am Bankschalter oder im Handyladen vor der routine-mäßigen Schufa-Anfrage: Finden sich in der Wiesbadener Mammut-Auskunftei mit 63 Millionen erfassten Deutschen geplatzte Schecks oder hartnäckig nicht bezahlte Rechnungen, sieht der Sachbearbeiter das in Sekundenschnelle am Rechner und winkt ab.
Die Schufa Holding AG (früher: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) mit Sitz in Wiesbaden wird von der kreditgebenden Wirtschaft getragen und soll ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen schützen. Die Schufa ist im Besitz von 384 Millionen Einzeldaten von 63 Millionen Menschen in Deutschland. Sie gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit von Bürgern.