Bisher galt: Wer sein Netflix-Konto kündigt, aber noch Guthaben übrig hat, bleibt so lange an den Streaming-Dienst gebunden, bis es verbraucht ist. Laut BGH wurden Verbraucher dadurch benachteiligt.
Der Zahlungsabwickler Paypal hat einem Witwer mitgeteilt, dass der Tod seiner Frau gegen die Geschäftsbedingungen verstoße – und drohte mit rechtlichen Konsequenzen.
Amazon beweist Humor: In den AGB des Cloud-Dienstes wird darauf hingewiesen, dass der Web Service nicht für lebenswichtige Infrastruktur oder Atomanlagen verwendet werden darf. Es sei denn, eine Zombie-Apokalypse bricht aus.
Seit drei Jahren ringen die EU-Staaten um eine einheitliche neue Datenschutzrichtlinie - zum Ende des Jahres soll die Reform stehen. In Deutschland regeln Allgemeine Geschäftsbedingungen den Umgang mit Daten. Das einzige Problem: Sie liest niemand.
Scrollen, Häkchen setzen, weiter geht's: Kaum jemand liest die AGB. Dabei übersieht man manchmal nicht nur wichtige Hinweise, sondern echte Lacher. Eine Auswahl der kuriosesten Nutzungsbedingungen.