Internetportale GMX muss kundenfreundlicher werden

Der Internet-Provider GMX ist zu kundenfreundlicheren Geschäftsbedingungen verurteilt worden. Nach der Klage eines Verbraucherschutzvereins hob das Landgericht München mehrere Vertragsklauseln des Unternehmens auf.

Der Internet-Provider GMX ist zu kundenfreundlicheren Geschäftsbedingungen verurteilt worden. Nach der Klage eines Verbraucherschutzvereins hob das Landgericht München nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil mehrere Vertragsklauseln des Unternehmens auf.

Dass GMX sich seine Dienstleistungen für ein ganzes Jahr im voraus bezahlen lasse, sei eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Rechtswidrig sei auch die Klausel, dass Dienstleistungen auch bei rechtzeitigem Widerruf bezahlt werden müssten, erklärte das Gericht. Dass für jeden Fall der Verletzung von Vertragspflichten eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro drohe, sei für die Kunden ein nicht einschätzbares finanzielles Risiko. Vertragsbrüchigen Kunden drohte GMX zudem mit der sofortigen Löschung ihrer Webseiten, Internetzugänge und E-Mail-Accounts. Derartige Sanktionen seien aber nur bei gravierenden Vertragsverstößen und nach Abmahnung zulässig. Außerdem dürfe sich die Firma nicht von jeglichen Schadenersatzansprüchen ihrer Kunden freistellen. Das Urteil sei rechtskräftig.

(Aktenzeichen: 12 O 2393/03)

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