AGBs Auch hohe Stornogebühren sind rechtmäßig

Auch hohe Stornogebühren in Kaufverträgen sind rechtmäßig. Das musste ein Kunde eines Möbelhauses erfahren, der eine Küche zunächst gekauft, sie dann aber wieder storniert hatte.

Händler können von ihren Kunden eine hohe Gebühr für die Stornierung eines Kaufs verlangen. Wenn eine entsprechende Vereinbarung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen stehe, müsse sich der Kunde daran halten, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Dies gelte auch, wenn der Kunde den Vertrag nicht ausreichend verstanden habe. Wer trotzdem unterschreibe, sei selbst schuld.

Im konkreten Fall hatte der Kläger eine Küche für 6800 Euro gekauft, dies aber drei Tage später storniert. Das Möbelhaus verlangte daraufhin 1700 Euro als Schadenersatz. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen waren diese 25 Prozent als Gebühr vereinbart. Dagegen klagte der Käufer. Er fühlte sich durch die Regelung benachteiligt und erklärte, er habe den Vertrag nicht ausreichend verstanden, da er nicht gut genug deutsch spreche.

Sonst hätte er nicht unterschrieben. Das Gericht wies die Klage zurück: Das Möbelhaus komme dem Kunden bereits damit entgegen, dass es die Stornierung überhaupt annehme. Für den entgangenen Gewinn einen Ersatz von 25 Prozent des Kaufpreises zu verlangen, sei in Ordnung.

AP
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