Amtsgericht München

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Autos in Tiefgarage

Urteil aus München: Betonsockel in Tiefgarage kein überraschendes Hindernis

Ein Betonsockel in einer Tiefgarage ist kein überraschendes Hindernis. Wer mit dem Auto versehentlich dagegen stößt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wie das Amtsgericht München am Montag mitteilte. Die Verkehrssicherungspflicht wurde nicht verletzt. Das Gericht wies die Klage einer Autofahrerin damit ab. (Az.: 231 C 13838/24)
Statue der Göttin Justitia

Aus Rache erfundenes Plagiat: Amtsgericht München verhängt Haftstrafe

Weil er ein Plagiat erfand, um einem renommierten Rechtsmediziner zu schaden, ist ein Angeklagter in München zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht der bayerischen Landeshauptstadt sprach den 70-Jährigen am Donnerstag unter anderem der Verleumdung und Urkundenfälschung schuldig, wie ein Sprecher mitteilte. Der Angeklagte habe seinen Plan mit "beispielloser krimineller Energie, Akribie und Aufwand" verfolgt, hieß es vom Gericht.