Amtsgericht München

Artikel zu: Amtsgericht München

Autos in Tiefgarage

Urteil aus München: Betonsockel in Tiefgarage kein überraschendes Hindernis

Ein Betonsockel in einer Tiefgarage ist kein überraschendes Hindernis. Wer mit dem Auto versehentlich dagegen stößt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wie das Amtsgericht München am Montag mitteilte. Die Verkehrssicherungspflicht wurde nicht verletzt. Das Gericht wies die Klage einer Autofahrerin damit ab. (Az.: 231 C 13838/24)
Statue der Göttin Justitia

Aus Rache erfundenes Plagiat: Amtsgericht München verhängt Haftstrafe

Weil er ein Plagiat erfand, um einem renommierten Rechtsmediziner zu schaden, ist ein Angeklagter in München zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht der bayerischen Landeshauptstadt sprach den 70-Jährigen am Donnerstag unter anderem der Verleumdung und Urkundenfälschung schuldig, wie ein Sprecher mitteilte. Der Angeklagte habe seinen Plan mit "beispielloser krimineller Energie, Akribie und Aufwand" verfolgt, hieß es vom Gericht.
Justitia

Urteil: Klopfen gegen Wohnungsdecke wegen angeblichen Lärms ist keine Notwehr

Wiederholtes Klopfen einer Mieterin gegen die Decke der über ihr gelegenen Wohnung wegen angeblichen Lärms einer Industrienähmaschine ist keine Notwehr. Laut einem am Montag vom Amtsgericht München veröffentlichten rechtskräftigen Urteil muss die Klopferin 300 Euro Schmerzensgeld an ihre Nachbarin zahlen und Äußerungen über diese unterlassen. Die Frau und ihr Ehemann hatten wegen stressbedingter Folgen des Klopfens geklagt.
Justitia

Urteil in München: Kein Schmerzensgeld für Sturz bei Busfahrt im Stehen

Hält sich ein Fahrgast im Bus nicht gut genug fest, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn er wegen einer Vollbremsung stürzt. Ihn treffe dann ein vollständiges Mitverschulden, entschied das Amtsgericht München nach Angaben vom Montag. Die Klage eines 76-Jährigen wurde abgewiesen.