Der Anklage zufolge war die Leiche der Mutter des Angeklagten im Jahr 2020 gegen dessen Willen obduziert worden, als in dem Zusammenhang vorübergehend auch Ermittlungen gegen ihn geführt wurden. Danach habe der Mann das Ansehen des Instituts für Rechtsmedizin, insbesondere von dessen Leiter, schädigen wollen.
Dazu habe er ein angebliches wissenschaftliches Werk schreiben lassen. Es sollte der Anklage zufolge so aussehen, als sei es vor 1987 erschienen. Eingearbeitet wurden demnach Passagen aus der Dissertation des Rechtsmediziners von 1987 - damit es so wirkte, als habe dieser abgeschrieben.
Das Amtsgericht sprach ihn nun auch wegen Betrugs und der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.