Ex-Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng hat vor Gericht Vorwürfe der Körperverletzung bestritten. Er habe eine frühere Lebensgefährtin nicht geschlagen und verletzt, sagte er am Donnerstag zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht München.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33-Jährigen vor, seine frühere Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik attackiert zu haben. Laut Anklage soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben.
Boateng schildert Vorfall ganz anders
Außerdem soll er nach Angaben der Staatsanwaltschat "in voller Wucht" eine Glaslaterne und eine Kühltasche auf sie geworfen haben. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung und gefährliche Körperverletzung.
Boateng schilderte den Vorfall vor Gericht anders: Seine ehemalige Lebensgefährtin sei aggressiv und beleidigend geworden, habe ihn in einem Streit an der Lippe verletzt und auf ihn eingeschlagen. Als er sie dann von sich habe wegschieben wollen, sei sie gestürzt. Er habe auch keine Laterne auf sie geworfen, sondern ein Kissen gegen einen Tisch - und dabei sei die Laterne zu Boden gefallen.
Der Urlaub sei bis dahin sehr schön und friedlich verlaufen. "War 'ne gute Stimmung", sagte er - bis es abends beim Kartenspielen zu einem Streit gekommen sei.

Sie sei "bester Laune" gewesen
Nachdem sie und eine Freundin von ihr ihm dann vorgeworfen hätten, beim Kartenspielen gemogelt zu haben, sei die Stimmung eskaliert. Sie hätten dann - wie oft zuvor - um die Frage gestritten, wie sie ihr Leben organisieren sollen. Boateng habe in dem Sommer vom FC Bayern nach Paris wechseln wollen. Außerdem sei es um Treue gegangen und andere Partner.
Am nächsten Tag aber hätten die beiden sich schon wieder vertragen. Sie sei "bester Laune" gewesen.
Der Prozess gegen den ehemaligen Bayern-Star und Weltmeister von 2014 hatte unter großem Medienrummel begonnen. Boateng erschien im dunkelblauen Anzug und weißen Hemd im Gerichtssaal. Dieser Donnerstag ist der einzige angesetzte Verhandlungstag. Das Urteil könnte demnach noch im Laufe des Tages gesprochen werden.