In seiner Wohnung kann man tun und lassen, was man will? Dass das nicht stimmt, weiß fast jeder Vermieter. Was man aber alles machen darf und was nicht, wird immer wieder neu vor Gerichten verhandelt. In puncto Sauberkeit hat das Amtsgericht München gerade ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Eine Vermieterin hatte einer Mieterin Anfang des Jahres fristlos gekündigt, weil deren Wohnung komplett vermüllt war. Wie das Gericht den Zustand der Wohnung beschreibt, macht fassungslos.
Verwahrloste Wohnung in München: knöcheltief Müll, Insektennester und Schimmel
Seit November 1996 hatte eine Frau für rund 850 Euro monatliche Kaltmiete in einer Zwei-Zimmer-Wohnung im Münchner Stadtteil Bogenhausen gelebt – oder wie man wohl besser sagen müsste: "gehaust". In einer Pressemitteilung des Amtsgerichts München wird der Zustand der Wohnung wie folgt beschrieben: Der Wohnungsflur sei knöcheltief mit Müll, Papier und Schutt bedeckt gewesen. Die Decke sei mit Insektennestern überzogen gewesen, in einer Kiste lagen geöffnete Katzenfutterdosen. Das Schlafzimmer sei wegen eines Müllbergs gar nicht zu betreten gewesen. Auch das Wohnzimmer sei voller Müll und Teppichresten gewesen.
Die Küche war wohl am stärksten von der Verwahrlosung betroffen. Sie soll nicht nur voller Müll gewesen sein, das Spülbecken war voller Schmutzwasser und dreckigem Geschirr. Der Wasserhahn tropfte nicht nur, sondern es lief "fortwährend ein dünner Wasserstrahl" in das Becken. Die Arbeitsplatte sei durchfeuchtet und in Teilen sogar schon eingebrochen gewesen. Dazu waren Schimmelschäden erkennbar.
Vermieterin zieht die Reißleine: Fristlose Kündigung
Ähnlich zugemüllt waren auch das Badezimmer und der Balkon, auf dem sich bereits Tauben eingenistet haben sollen. In der gesamten Wohnung sei der Parkettboden so stark durchgefeuchtet gewesen, dass Gegenstände wie Geldmünzen in den Holzfußboden eingetreten waren. Aus der Wohnung soll ein starker Geruch gekommen sein. Und nicht nur die Wohnung selbst hatte Schäden erlitten, auch in der darunter liegenden Wohnung seien Wasserschäden aufgetreten, so die Darstellung des Gerichts. Nachdem die Vermieterin diesen Zustand dokumentiert hatte, kündigte sie der Mieterin der vermüllten Wohnung fristlos. Die Begründung: Es seien Substanzschäden aufgetreten und der Hausfrieden sei nachhaltig gestört.
Das war im Februar 2018. Doch die Mieterin wollte die verwahrloste Zwei-Zimmer-Wohnung nicht verlassen. Sie räumte zwar ein, dass die Wohnung in einem schlechten Zustand sei, erklärte aber, dass es ihr gutes Recht sei, wenn sich ihre eigene Wohnung in Unordnung befände. Es handele sich um "Vorarbeiten für eine umfassende Renovierung". Schließlich sei die Wohnung 34 Jahre alt und entsprechend abgewohnt. Doch alle Erklärungsversuche waren vergebens: Am 18. Juli 2018 gab das Amtsgericht München der empörten Vermieterin Recht. Das Gericht erklärte, dass es grundsätzlich kein Recht auf Unordnung in einer gemieteten Wohnung gebe. Die Mieterin ist in Revision gegangen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.