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Bundesliga

Der Traum vieler Fußball-Fans? Jurist beantragt Löschung des FC Bayern

Droht dem FC Bayern München die Löschung aus dem Vereinsregister? Ein Jurist hat genau das beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Doch dabei gehe es ihm, übrigens Fan des Rekordmeisters, nicht um einen Feldzug gegen den Klub.

Ob der gähnenden Langeweile der letzten Jahre wünschen sich nicht wenige Fußballfans, dass der FC Bayern München einfach aus der Bundesliga verschwindet. Aktuell ist dieses Ziel näher als es wohl jemals sein wird. Lars Leuschner, Professor für bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Osnabrück, hat in einem Schreiben an das Amtsgericht München angeregt, den FC Bayern München e.V. aus dem Vereinsregister zu löschen. Das berichtet "Zeit Online". Die Begründung: "Rechtsformverfehlung". "Es hat sich eine Rechtsauffassung entwickelt, die, würde man sie ernst nehmen, viele funktionierende Vereinsstrukturen vor kaum lösbare Probleme stellen würde", wird Leuschner von dem Nachrichten-Portal zitiert.

Bezug nimmt Leuschner auf den Paragrafen 21 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darin heißt es: "Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts." Der Verein FC Bayern München hält 75,01 Prozent der FC Bayern München AG, die im Geschäftsjahr 2015 fast eine halbe Milliarde Euro umgesetzt hat. Laut aktueller Rechtsprechung wäre das laut Leuschner wahrscheinlich nicht mit der Nicht-Wirtschaftlichkeit vereinbar. 

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FC Bayern München sieht sich im Recht

Das Präsidium des Fußball-Klubs hingegen sieht sich im Einklang mit geltendem Recht. "Wir halten den Antrag für unbegründet und sehen uns im Einklang mit dem höchstrichterlichen Urteil", wird es von "Zeit Online" zitiert. Damit spielt der Verein auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 1982 an. Damals entschied der BGH, dass Mutterverein und Tochtergesellschaften jeweils eigenständig sind und die Umsätze der Tochter damit nicht die Nicht-Wirtschaftlichkeit des Vereins gefährden würden. Bis zum 20. September will der FC Bayern ausführlich Stellung nehmen. Diese Frist hat das Amtsgericht München gesetzt. Laut "Zeit Online" hat dieses in der Vergangenheit mehrfach der BGH-Rechtsprechung widersprochen, was unter anderem beim Automobilklub ADAC zu einer Reform geführt hat, um eben nicht den Vereinsstatus zu verlieren. Allerdings ist umstritten, ob dies überhaupt nötig war, oder der ADAC in vorauseilendem Gehorsam gehandelt hat. Darüber hatte das Deutschlandradio Kultur im Mai berichtet.

Jurist stimmt Bayern grundsätzlich zu

Leuschner, übrigens Bayern-Fan, sagte "Zeit Online" er stimme in dieser Frage grundsätzlich mit dem FC Bayern überein und fände die Rechtsprechung des Amtsgerichts "hochproblematisch". Dem Experten für Vereinsrecht geht es also nicht um einen Angriff auf seinen Herzensklub, sondern um die Klärung dieser Fragestellung. Die übrigens auch viele andere Fußball-Vereine in Deutschland betrifft. Das Modell mit der ausgegliederten Profi-Abteilung ist in der Bundesliga weit verbreitet.

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