Landessozialgericht stellt klar: Kein Bürgergeld für Studierende
Studierende haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Das stellte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am Montag in Celle veröffentlichten Urteil klar. Immatrikulierte Studenten seien auch dann vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen, wenn sie zeitweise nicht studieren. (L 11 AS 56/24)