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Spielende Hunde in einem Park

Gericht: Ausrutschen beim Gassigehen fürs Tierheim ist Arbeitsunfall

Das Ausrutschen einer ehrenamtlichen Gassigeherin beim Hundeausführen für das Tierheim ist als Arbeitsunfall zu bewerten. Alle Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses seien hier erfüllt, entschied das Sozialgericht im niedersächsischen Oldenburg in einem am Donnerstagabend veröffentlichten Urteil. Die Berufsgenossenschaft muss demnach zahlen.