Nach der Beisetzung von drei Urnen mit falscher Asche hat das Landgericht Oldenburg einen Bestatter am Dienstag teilweise freigesprochen. Das Gericht konnte nach Angaben einer Sprecherin im Berufungsverfahren nicht zweifelsfrei feststellen, wer die Urnen mit anderer Asche, Staub und Dreck befüllt hat. Von der Beihilfe zur Störung der Totenruhe sprach ihn das Gericht frei. In einem Fall wurde der 39-Jährige aber wegen Anstiftung zur Störung der Totenruhe zu einer Geldstrafe verurteilt. (Aktenzeichen 13 Ns 370 Js 67132/19 (328/21) *122*)
Der Angeklagte arbeitete nach Angaben des Gerichts für ein Bestattungsunternehmen in Bad Zwischenahn, westlich von Oldenburg. Wer dort drei Urnen im Dezember 2016, im April und Mai 2017 anderweitig füllte, konnte nicht geklärt werden.
Bestatter in Niedersachsen überredete Auszubildende
Der Angeklagte überredete nach Überzeugung des Gerichts aber eine Auszubildende, eine Urne vorerst ohne die richtige Asche beizusetzen. Die Asche war demnach nicht rechtzeitig vor der Beisetzung vom Krematorium zurückgekommen. Das Gericht verurteilte ihn deshalb zu 40 Tagessätzen zu je 70 Euro – insgesamt also 2800 Euro. 400 Euro davon gelten wegen einer langen Verfahrensdauer bereits als vollstreckt, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte.
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Im August 2021 hatte das Amtsgericht Westerstede den Mann wegen Anstiftung zur Störung der Totenruhe und Beihilfe dazu in insgesamt vier Fällen zwischen 2016 und 2019 zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Beide Seiten legten gegen das Urteil Berufung ein.
Herausgekommen waren die Fälle, weil nach der Entlassung des Mannes Aschekapseln in einem Schrank in seinem Arbeitszimmer, auf einem anderen Schreibtisch und in einer Leichenhalle gefunden worden waren.