Der 35-Jährige soll die drei Wahlkampfhelfer zuerst beleidigt und ein Wahlplakat zerstört haben. Danach habe er den rechten Arm zum sogenannten Hitlergruß erhoben und die Parole "Deutschland den Deutschen" gerufen, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Dann sei der Angeschuldigte kurz weggegangen, aber wieder zurückgekommen. Einen der Wahlkampfhelfer habe er gegen den Kopf getreten und geschlagen und ihn dabei erheblich verletzt. Drei Wochen später wurde bei dem Helfer eine Einblutung zwischen zwei Hirnhäuten festgestellt, die operiert werden musste. Laut Anklage wurde die Verletzung durch die Attacke des 35-Jährigen verursacht.
Zum Zeitpunkt des ihm vorgeworfenen Angriffs war der Mann betrunken, wie die Staatsanwaltschaft ausführte. Möglicherweise sei er in seiner Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Amtsgericht Delmenhorst.