Ein halbes Jahr nach dem Tod eines Mieters durch Polizeikugeln bei einer Zwangsräumung in Köln hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Bei dem Todesermittlungsverfahren hätten sich "keine konkreten Hinweise auf ein strafbar relevantes Fehlverhalten Dritter" ergeben, teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Donnerstag auf Anfrage mit. Der Schusswaffeneinsatz der Polizeibeamten sei durch das Notwehrrecht gerechtfertigt gewesen. Zuerst hatte der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet (Freitag).