Bundesgerichtshof

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Balkone an einem Mehrfamilienhaus

Bröckelnde Balkone: Eigentümergemeinschaft muss Sanierung veranlassen

Wenn Balkone am Mehrfamilienhaus dringend saniert werden müssen, muss die Eigentümergemeinschaft aktiv werden und die Renovierungen veranlassen. Das gilt auch dann, wenn eigentlich die einzelnen Wohnungseigentümer zuständig sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Es ging um einen Streit von der Ostsee: An der Appartementanlage fielen bereits Teile von den bröckelnden Balkonen, die Grünfläche am Haus musste gesperrt werden. (Az. V ZR 102/24)
Darstellung der Justitia

Ehemann im Schlaf erstochen: Mordurteil gegen 79-Jährige rechtskräftig

Das Mordurteil gegen eine 79-Jährige in Baden-Württemberg wegen der Tötung ihres schlafenden Ehemanns ist rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Angeklagte legten Revision zum Bundesgerichtshof ein, wie das Landgericht Ellwangen am Freitag mitteilte. Die Frau war vergangene Woche wegen Mordes zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden.